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Grüne erwägen Verfassungsklage gegen Zweckentfremdung von Sondervermögen

Die Grünen-Bundestagsfraktion bereitet eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die aus ihrer Sicht unzulässige Nutzung des Sondervermögens Infrastruktur vor. Hintergrund ist die anhaltende Kritik von Experten am Umgang der Bundesregierung mit den Mitteln in Höhe von 500 Milliarden Euro und deren fehlender zusätzlicher Investitionswirkung.

Grünen-Fraktion prüft rechtliche Schritte

Die Grünen-Bundestagsfraktion will gegen die Zweckentfremdung des Sondervermögens beim Bundesverfassungsgericht klagen. Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ unter Berufung auf Grünen-Kreise berichtet, prüfe die Fraktion derzeit diverse Klagemodalitäten. Damit reagiert die Opposition auf die Kritik zahlreicher Experten am Umgang der Bundesregierung mit dem 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen Infrastruktur.

Kritik des Sachverständigenrats

Erst vergangene Woche kritisierte der Sachverständigenrat der Bundesregierung in seinem Jahresgutachten, dass die Mittel nicht zusätzlich zu ohnehin geplanten Investitionen eingesetzt würden. „Umfangreiche Mittel ersetzen reguläre Haushaltsausgaben“, heißt es im Gutachten des Sachverständigenrats. Die Ökonomen kritisierten auch, dass es für die Länder und den Klima- und Transformationsfonds keinerlei Verpflichtung gäbe, die Mittel zusätzlich einzusetzen.

Verfassungsrechtliche Bedenken und Hürden

Der Verfassungsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz von der Universität Würzburg hält die Zweckentfremdung beim Sondervermögen für „verfassungsrechtlich höchst fragwürdig“. Im Gespräch mit dem „Focus“ verweist der Jurist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2023, das an die „strikte Bindung und Justiziabilität der Finanzverfassung“ erinnere. Damals rügte Karlsruhe die Umwidmung von Corona-Finanzmitteln in den Klima- und Transformationsfonds durch die Ampelregierung.

Der Grünen-Haushaltspolitiker Sebastian Schäfer sieht allerdings verfassungsprozessuale Schwierigkeiten. „Ein zentrales prozessuales Problem in Bezug auf die Verfassungskonformität des Bundeshaushalts ist, dass wir – anders als die Union in der letzten Legislaturperiode – selbst keinen Normenkontrollantrag gegen den Bundeshaushalt beim Bundesverfassungsgericht einreichen können“, sagte er dem „Focus“. Dafür wäre ein Viertel der Mitglieder des Bundestags notwendig. „Wir prüfen jedoch etwaige Optionen“, so Schäfer.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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