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Berlin am teuersten: Umzug treibt Mietbelastung über 30%

Wohnen gilt als bezahlbar, wenn die Mietbelastung höchstens 30 Prozent des Haushaltseinkommens beträgt. Eine Studie des Eigentümerverbandes Haus und Grund, über die das „Handelsblatt“ berichtet, zeigt: Nach einem Umzug wird diese Schwelle vor allem in Großstädten und Ballungsräumen teils deutlich überschritten. Berlin war demnach im Jahr 2024 die teuerste Stadt für einen Wohnungswechsel.

Studie: Nach Umzug steigt die Mietbelastung deutlich

Berlin war demnach im Jahr 2024 die teuerste Stadt für einen Wohnungswechsel. Familien müssen hier nach einem Umzug inzwischen mehr als 32 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Nettokaltmiete zahlen. Alleinlebende müssen 41,9 Prozent ihres Einkommens für die Miete zahlen, wenn sie in der Hauptstadt eine neue Wohnung anmieten.

Hohe Mietbelastungsquoten treffen Alleinlebende auch in München mit 41,2 Prozent, in Offenbach am Main mit 40,2 Prozent, in Frankfurt am Main mit 38,2 Prozent und in Freiburg im Breisgau mit 36,3 Prozent.

Durchschnittswerte und Marktunterschiede

Im Schnitt mussten Familien mit Kindern Stand 2024 nach einem Umzug 19,4 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Nettokaltmiete aufwenden. Bei Alleinlebenden waren es 26,3 Prozent. Diese Angebotsmieten – also die Preise, die bei Neuvermietungen auf den Immobilienportalen aufgerufen werden – stehen Bestandsmieten gegenüber, die in den vergangenen neun Jahren weitgehend stabil geblieben sind.

Folgen laut Verband und Forderungen

Die Folge ist laut Haus und Grund der „Lock-in-Effekt“: Für viele Haushalte entstehe, so Haus und Grund, „ein klarer wirtschaftlicher Anreiz, in der aktuellen Wohnung zu verbleiben, auch wenn ein Umzug aus beruflichen, familiären oder gesundheitlichen Gründen eigentlich sinnvoll wäre“. Der Eigentümerverband fordert darum, mehr Wohnungen zu schaffen und auf Mietpreisregulierung wie durch die Mietpreisbremse zu verzichten.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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