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Erbschaftsteuer: Flat Tax mit 10 Prozent bringt Mindereinnahmen

Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) erwartet bei Einführung einer Flat-Tax-Erbschaftsteuer deutliche Mindereinnahmen. Ein einheitlicher Satz von zehn Prozent würde das Aufkommen um 4,4 Milliarden Euro beziehungsweise 36 Prozent senken; aufkommensneutral wäre ein Flat-Tax-Tarif laut DIW erst ab 16 Prozent. Die Untersuchung wurde von der Grünen-Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben, berichtet hat darüber das „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe).

Erbschaftsteuer: Szenarien und Aufkommen

Ein Einheitssteuersatz von zehn Prozent würde das Erbschaftsteuer-Aufkommen von derzeit zwölf Milliarden Euro um 4,4 Milliarden Euro oder 36 Prozent schmälern, selbst wenn sämtliche Steuervorteile für Betriebserben wegfallen, heißt es in der DIW-Studie, die von der Grünen-Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben wurde und über die das „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe) berichtet.

Angesichts eines bevorstehenden Verfassungsgerichtsurteils diskutiert die Politik seit Monaten über eine Reform der Erbschaftsteuer. Dabei wird von Ökonomen wie Lars Feld oder Ifo-Präsident Clemens Fuest immer wieder eine Flat Tax ins Spiel gebracht. Danach sollen bestehende Steuervorteile für Betriebserben gestrichen und gleichzeitig ein niedriger einheitlicher Steuersatz auf alle Erbschaften in Höhe von maximal zehn Prozent eingeführt werden.

Laut DIW-Studie wäre solch ein Flat-Tax-Tarif aber erst ab einem Steuersatz von 16 Prozent aufkommensneutral. Bei einem pauschalen Steuersatz von 18 Prozent ließen sich Mehreinnahmen von 2,2 Milliarden Euro erzielen, bei einem Steuersatz von 25 Prozent betrügen die Mehreinnahmen 8,3 Milliarden Euro.

Kritik und Vorschläge

„Auf den ersten Blick mag ein einheitlicher Steuersatz einfach wirken“, sagte Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck. Doch eine Flat Tax von zehn Prozent, die zu deutlichen Mindereinnahmen führe und auch noch kleinere Erbschaften stärker besteuere, „kann definitiv keine Lösung sein“, so Beck.

Das DIW schlägt in der Studie vor, die Steuervorteile für Betriebserben zu streichen, die Belastungen aber abzumildern. So sollen Unternehmen ihre Erbschaftsteuer über lange Zeiträume stunden können. Zudem könne die Einziehung der Steuerforderung vom Unternehmenserfolg abhängig gemacht werden.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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