BSW-Chefin Sahra Wagenknecht und Co-Parteichefin Amira Mohamed Ali haben sich mit einem Brandbrief an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) gewandt. Sie fordern eine rasche Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch ihrer Partei, kritisieren Verzögerungen und verweisen auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. In dem Schreiben, über das der „Stern“ berichtet, wird zudem eine erneute Anrufung des Gerichts in Karlsruhe in Aussicht gestellt.
Brandbrief an Bundestagspräsidentin
BSW-Chefin Sahra Wagenknecht und Co-Parteichefin Amira Mohamed Ali haben sich direkt an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) gewandt. Ihre Forderung: Die Bundestagspräsidentin solle dafür sorgen, dass der Wahlprüfungsausschuss rasch über die Forderung der Partei entscheidet. In dem Schreiben, über das der „Stern“ berichtet, äußern die beiden Parteichefinnen „große Sorge über den Umgang des Deutschen Bundestags mit dem Wahleinspruch“ (Quelle: „Stern“). Das BSW habe ausführlich begründet, wieso eine Neuauszählung der Bundestagswahl „verfassungsrechtlich zwingend“ sei (Quelle: „Stern“).
Wagenknecht und Mohamed Ali werfen dem Parlament vor, auf Zeit zu spielen: „Das Hinauszögern einer Entscheidung über unseren Wahleinspruch lässt große Zweifel darüber aufkommen, ob der Wahlprüfungsausschuss und damit auch der Deutsche Bundestag seine Verpflichtungen ernst nimmt.“ (Quelle: „Stern“) Die beiden Parteichefinnen fordern Klöckner auf, „als Präsidentin des Deutschen Bundestags sicherzustellen, dass das Parlament den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht“ werde (Quelle: „Stern“).
Verweis auf Karlsruher Beschluss
Wagenknecht und Mohamed Ali verwiesen dabei auf einen Beschluss des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. August. Darin heißt es: „Der Deutsche Bundestag hat über Wahleinsprüche binnen angemessener Frist zu entscheiden.“ (Quelle: Beschluss des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. August)
Die Co-Vorsitzenden warnen vor einer „weiteren Verschleppung“ der Entscheidung (Quelle: „Stern“). Klöckner müsse Auskunft geben, ansonsten werde sich das BSW erneut an Karlsruhe wenden: „Sollte das Verfahren weiter hinausgezögert werden, sehen wir uns gezwungen, das Bundesverfassungsgericht wegen des dann offenkundigen Verstoßes des Bundestags gegen die von dem Verfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an die Wahlprüfung erneut anzurufen.“ (Quelle: „Stern“)
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
