HASEPOST
 

EU-Gipfel will ETS-2 erleichtern und Flottengrenzwerte prüfen

Auf dem EU-Gipfel in Brüssel haben die Staats- und Regierungschefs die EU-Kommission aufgefordert, mehrere Klimaschutzmaßnahmen zu überarbeiten. Unter anderem soll das Inkrafttreten des Emissionshandelssystems für Gebäude und Verkehr (ETS-2) erleichtert und die CO2-Flottengrenzwerte neu bewertet werden; zugleich peilen die Mitgliedsstaaten bei den Klimazielen für 2040 mehr Flexibilität an.

ETS-2 soll erleichtert werden

Wie aus dem gemeinsamen Abschlusspapier hervorgeht, soll das Inkrafttreten des neuen Emissionshandelssystems für die Sektoren Gebäude und Verkehr (ETS-2) erleichtert werden. Die Kommission solle „alle relevanten Aspekte“ für eine Überarbeitung vorlegen, heißt es im gemeinsamen Abschlusspapier.

Aus mehreren Mitgliedsstaaten, in denen bislang kein CO2-Preis in den betroffenen Bereichen gilt, war in den vergangenen Wochen Widerstand gegen die Einführung des zweiten Emissionshandels ab 2027 laut geworden. Für sie droht durch den ETS-2 beim Tanken und Heizen ein Preissprung. Der Emissionshandel sieht vor, dass die Menge der CO2-Zertifikate begrenzt ist und jährlich reduziert wird, steigt durch den Preis der Druck, auf CO2-freie Alternativen umzusteigen. Um den Einstieg durch einen zunächst niedrigeren Preis zu erleichtern, könnten beispielsweise Zertifikate aus späteren Jahren vorgezogen werden.

Klimaziel 2040: Gutschriften und Revisionsklausel

Die Mitgliedsstaaten sprachen sich dafür aus, zur Erreichung des Zwischenklimaziels der EU für 2040 vermehrt auf „Gutschriften“ durch andere Länder zu setzen, so die Mitgliedsstaaten. Das EU-Ziel soll also auch durch zusätzliche CO2-Minderungen außerhalb Europas erreicht werden.

Außerdem wollen die Mitgliedstaaten eine „Revisionsklausel“ für das Klimazwischenziel für 2040, das nach Vorstellung der EU-Kommission eine Reduktion der CO2-Emissionen um 90 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 vorsehen soll.

CO2-Flottengrenzwerte und Technologieneutralität

Die Staats- und Regierungschefs pochen zudem auf eine „zügige Vorlage“ eines Vorschlags für die Überarbeitung der CO2-Flottengrenzwerte. Bislang sehen diese vor, dass der Ausstoß von Neuwagen im Schnitt schrittweise sinken muss und der Verkauf von Neuwagen mit CO2-Ausstoß ab 2035 letztlich verhindert wird.

Der Europäische Rat forderte die Kommission zur Berücksichtigung von „Technologieneutralität“ auf. Die Flottengrenzwerte machen auch bislang keine Unterscheidung nach Technologien, sie stehen jedoch in der Kritik, weil Neuwagen mit Verbrennermotor die Vorgaben nicht erreichen können.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
Hallo Welt
Html code here! Replace this with any non empty raw html code and that's it.

  

   

 

Html code here! Replace this with any non empty raw html code and that's it.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion