HASEPOST
 

Bundesregierung unterstützt erneutes Trump-Putin-Ukraine-Treffen mit Skepsis

Die Bundesregierung unterstützt ein erneutes Treffen des US-Präsidenten mit dem russischen Staatschef zum Ukraine-Krieg grundsätzlich, äußert jedoch Skepsis. Sie betont einen Waffenstillstand als Voraussetzung für Gespräche und verweist mit Blick auf den geplanten Gipfelort Budapest auf die Verpflichtungen Ungarns gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof.

Bundesregierung unterstützt Bemühungen, mahnt Waffenstillstand an

Man begrüße alle Bemühungen, insbesondere die Bemühungen auch des US-Präsidenten Donald Trump, hier wieder Bewegung in einen Friedensprozess zu bekommen, sagte stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer am Freitag in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. „Wir unterstützen das. Wir sind im ständigen Austausch dazu mit europäischen Partnern, aber auch mit der US-Administration.“ sagte Meyer auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur.

Es sei dringend notwendig, einen Weg hin zu einem „gerechten Frieden“ zu gehen. „Startpunkt ist für uns, das haben wir immer deutlich gemacht, ein Waffenstillstand. Ansonsten macht es wenig Sinn, über Frieden zu diskutieren.“ sagte Meyer auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. Die Bundesregierung sei sehr gespannt, aber „durchaus auch skeptisch“, wie sich Wladimir Putin hier in dieser Frage verhalten werde.

Rechtslage bei geplantem Gipfel in Budapest

Mit Blick auf den geplanten Gipfelort Budapest für das erneute Trump-Putin-Treffen verwies unterdessen ein Sprecher des Auswärtigen Amtes am Freitag in Berlin darauf, dass Ungarn als Vertragsstaat des Römischen Statutes zwar im April 2025 seinen Austritt erklärt habe, dieser aber erst ein Jahr später gültig werde. „Damit bleibt Ungarn grundsätzlich erst einmal dazu verpflichtet, dem zu folgen, wozu es sich verpflichtet hat im Rahmen des Römischen Statuts.“ sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes am Freitag in Berlin.

Dementsprechend müsste Putin, gegen den ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) vorliegt, eigentlich in Ungarn festgenommen werden. Dem Sprecher zufolge ist eine Ausnahme aber wohl möglich. Ungarn müsste den IStGH dazu befassen, so der Sprecher. „Das ist wichtig, da es verhindert, dass Vertragsstaaten dann jeweils einseitig beginnen, das Römische Statut auszulegen.“ so der Sprecher.

durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
Hallo Welt
Html code here! Replace this with any non empty raw html code and that's it.

  

   

 

Html code here! Replace this with any non empty raw html code and that's it.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion