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BMF verschärft Mehrwertsteuerregeln für private Postdienste

Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant, den Wettbewerb zwischen der teilstaatlichen Post und ihren Konkurrenten zu beschränken. Private Briefdienstleister sollen nur noch dann von der Mehrwertsteuer befreit werden, wenn sie strengere Auflagen bei der Beförderung von Geschäftsbriefen erfüllen, berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf das Ministerium und das zuständige Bundeszentralamt für Steuern.

Verschärfte Bedingungen für Steuerbefreiung

Künftig soll es nicht mehr genügen, dass private Unternehmen ihre Dienste flächendeckend anbieten. Stattdessen müssen sie Vorgaben erfüllen, die die Laufzeit betreffen, die Zahl ihrer Postkästen und auch wie oft diese geleert werden. Zusätzlich soll eine Rolle spielen, ob sie ihre Mitarbeiter ordentlich bezahlen. Bereits gewährte Freistellungsbescheide für Post-Konkurrenten werde das Bundeszentralamt für Steuern widerrufen. Die betroffenen Unternehmen dürfen die Steuerfreistellung unter den neuen Bedingungen erneut beantragen, berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf das Ministerium und das zuständige Bundeszentralamt für Steuern.

Kritik der Konkurrenz

Die privaten Herausforderer argwöhnen, dass das BMF auf Druck des ehemaligen Staatsbetriebs Post handle, der noch immer im Teilbesitz des Bundes ist. „Das offensichtliche Zusammenwirken von Finanzministerium und Deutscher Post legt die Vermutung nahe, dass deren Brief- und Paketteil aufgehübscht werden soll“, sagte Walther Otremba, Vorsitzender des Bundesverbands Briefdienste, eines Zusammenschlusses privater Post-Konkurrenten.

Börsenpläne der Post

Die Post will ihren Brief- und Paketdienst an die Börse bringen.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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