In einem ersten Insolvenzprozess gegen Signa-Gründer René Benko ist der österreichische Immobilieninvestor zu zwei Jahren Haft wegen Schädigung seiner Gläubiger verurteilt worden. Das Landesgericht Innsbruck sprach ihn am Mittwoch teilweise schuldig; in einem weiteren Anklagepunkt wurde er freigesprochen. Die Untersuchungshaft seit Januar wird auf die Haftstrafe angerechnet, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Teilweise Schuldspruch in Innsbruck
Signa-Gründer René Benko soll durch eine Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter Vermögen beiseitegeschafft haben. Das Landesgericht Innsbruck sprach ihn am Mittwoch teilweise schuldig und verhängte zwei Jahre Haft wegen Schädigung seiner Gläubiger. Die Untersuchungshaft, in der sich der Unternehmer seit Januar befindet, wird auf die Strafe angerechnet.
Freispruch bei Mietkostenvorauszahlung
In einem weiteren Anklagepunkt, in dem es um eine Mietkostenvorauszahlung ging, wurde Benko freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, dass die Zahlung für eine unbewohnbare Villa erfolgt sei – dem folgte das Gericht aber nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund: Signa-Insolvenz
Die Signa Holding galt lange als Österreichs größtes Immobilien- und Handelsunternehmen. Die Gesellschaft hatte im November 2023 beim Handelsgericht Wien Insolvenz in Form eines Antrags auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung angemeldet. Im April 2024 wurde das Insolvenzverfahren in ein Konkursverfahren abgeändert. Mehrere Gerichtsprozesse zu dem Komplex stehen in Österreich noch aus.
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