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Strengere Regeln für Suizidhilfe: Gesetzentwurf in Arbeit

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung fordert schärfere Regeln für die Suizidhilfe und arbeitet mit Abgeordneten aus mehreren Fraktionen an einem Gesetzentwurf. Geplant sind überprüfbare Vorgaben für Sterbehilfeorganisationen sowie Wartezeiten, zudem drohen Strafen bei Verstößen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Februar 2020 und anhaltende Kritik an Sterbebegleitern.

Forderung nach schärferen Regeln

Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung Lars Castellucci ist für schärfere Regeln bei der Suizidhilfe. Es gebe derzeit „einen Zustand, der Missbrauch Tür und Tor öffnet“, sagte der SPD-Politiker dem „Spiegel“. „Das müssen wir dringend ändern“, sagte Castellucci dem „Spiegel“. Zusammen mit anderen Bundestagsabgeordneten aus verschiedenen Fraktionen arbeitet er an einem entsprechenden Gesetzentwurf.

„Der Gesetzgeber sollte Suizidhilfe ermöglichen, aber nicht fördern“, so Castellucci dem „Spiegel“. Wer sich beim Sterben helfen lassen möchte, brauche „einen sicheren und legalen Weg“, sagte er dem „Spiegel“. Gleichzeitig müsse man Schwächere vor solchen Angeboten schützen, psychisch kranke Menschen oder Ältere und Kranke, die sich von anderen zum Suizid gedrängt fühlen könnten.

Konkrete Überlegungen im Gesetzentwurf

Im Zuge des Gesetzentwurfs denken die Abgeordneten auch darüber nach, Sterbehilfeorganisationen überprüfbare Vorgaben zu machen, etwa was die Bewertung der Suizidhilfeanträge betrifft oder die Qualifikation der Sterbehelfer. Die Politik könnte Wartezeiten von mehreren Monaten beschließen, die bis zu einem Suizid eingehalten werden müssen. Wer dagegen verstößt, muss mit Strafen rechnen.

Rechtlicher Hintergrund

Im Februar 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Ärzte oder Organisationen Selbsttötungen begleiten dürfen. Seitdem steht der geschäftsmäßig assistierte Suizid nicht mehr unter Strafe, Ärzte können die dafür nötigen Medikamente besorgen und weitergeben. Allerdings gab es zuletzt immer wieder Kritik an Sterbebegleitern und den Organisationen, die in diesem Bereich tätig sind.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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