Nach der Tötung eines jungen Polizeibeamten Ende August im saarländischen Völklingen wollen Saarland und Rheinland-Pfalz erneut schärfer gegen Hasskommentare und die Verunglimpfung Verstorbener vorgehen. Ein entsprechender Antrag an den Bundesrat sieht vor, Ermittlungen zu erleichtern und Zuständigkeiten zu erweitern. Wie die „Rheinische Post“ (Donnerstag) berichtet, gab es in den Sozialen Medien zahlreiche diffamierende und ehrverletzende Beiträge.
Antrag von Saarland und Rheinland-Pfalz
Wie die „Rheinische Post“ (Donnerstag) berichtet, heißt es in einem entsprechenden Antrag an den Bundesrat: „In diesen Veröffentlichungen wurden mitunter die Ermordung des Polizeibeamten begrüßt und sein Andenken verunglimpft.“
Strafverfolgung auch ohne Strafantrag der Angehörigen
So soll künftig auch ohne Strafantrag der Angehörigen eine Strafverfolgung möglich sein, „bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses“, heißt es in dem Antrag. Zudem soll es die Möglichkeit geben, dass statt der Hinterbliebenen der letzte Dienstvorgesetzte einen Strafantrag stellt. Wegen des Ampel-Aus konnte ein entsprechender Gesetzentwurf in der letzten Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden.
Anlassfälle Völklingen und Kusel
Hintergrund der damaligen Initiative war die Ermordung von zwei Polizeibeamten im rheinland-pfälzischen Kusel, die „in entsprechenden Kreisen regelrecht gefeiert worden“ sei, so die Antragsteller. Durch die aktuellen Geschehnisse in Völklingen habe der erneut eingebrachte Gesetzesentwurf „traurige Aktualität“ erlangt, heißt es weiter.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .