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Koalition einigt sich auf Anpassungen der Krankenhausreform

Die Koalition hat sich offenbar auf Anpassungen der Krankenhausreform verständigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden, über den das Nachrichtenportal POLITICO berichtet. Die Änderungen betreffen Fristen, Ausnahmeregelungen, Leistungsgruppen, Qualitätskriterien sowie die Finanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds.

Anpassungen an Fristen und Vorgaben

In einem Schreiben von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) an das Kanzleramt heißt es: „Das Gelingen der Krankenhausreform hat eine hohe politische Bedeutung“. Der Entwurf solle, so das Schreiben, „die praktische Umsetzung“ der Reform erleichtern.

Mit dem Gesetz werden laut Vorlage Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Dazu gehören die Anpassung von Fristen, die Ausweitung von Ausnahmeregelungen und Kooperationen sowie Änderungen bei Leistungsgruppen und Qualitätskriterien. Die Einführung der neuen Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben. Die volle Wirksamkeit tritt damit erst 2030 ein.

Auch die Erreichbarkeitsvorgaben für Ausnahmen und Kooperationen sollen gestrichen werden. Künftig entscheiden die Länder über Ausnahmen „im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen“, um die flächendeckende Versorgung zu sichern. Die vorgesehene Regel, wonach Ausnahmen für bis zu sechs Jahre verlängert werden konnten, entfällt.

Neuordnung des Transformationsfonds

Finanziell wird der Krankenhaus-Transformationsfonds (KHTF) neu geordnet. Der – wie ursprünglich vorgesehen – von der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzierende Anteil von 25 Milliarden Euro soll künftig aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ getragen werden. Der Bund stellt nach dem Entwurf in den Jahren 2026 bis 2029 jeweils 3,5 Milliarden Euro und von 2030 bis 2035 jeweils 2,5 Milliarden Euro bereit.

Zur Beschleunigung des Transformationsprozesses kündigt die Bundesregierung an, „für das weitere parlamentarische Verfahren die Einführung eines Anreizsystems“ zu prüfen. Der Gesetzentwurf bedarf laut Kabinettsvorlage nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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