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Länder planen Konsequenzen für AfD-Beamte nach Gerichtsurteil

Die Diskussion über mögliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst gewinnt an Schärfe. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke und Thüringens Innenminister Georg Maier (beide SPD) kündigten ein entschlossenes Vorgehen an, sollte die Einstufung der gesamten Partei durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch gerichtlich bestätigt werden. Zugleich betonte Woidke rechtliche Grenzen, solange die AfD nicht verboten ist.

Konsequenzen im öffentlichen Dienst

Ministerpräsident Dietmar Woidke sagte dem „Handelsblatt“ (Montagausgabe): „Solange die AfD nicht verboten ist, halte ich es grundsätzlich für rechtlich schwierig, Parteimitglieder zu benachteiligen.“ Das Grundgesetz garantiere den Gleichbehandlungsgrundsatz auch für Parteimitglieder. Gleichzeitig sei klar: Sollte die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vor Gericht Bestand haben, stelle sich die Lage anders dar. „Dann müssen wir – auch in Brandenburg – prüfen, welche Konsequenzen das für den öffentlichen Dienst hat“, sagte Woidke dem „Handelsblatt“ (Montagausgabe).

Bundeseinheitliches Vorgehen und Arbeitsgruppe

Innenminister Georg Maier sagte dem „Handelsblatt“: „Wichtig ist, dass wir dann bundeseinheitlich vorgehen.“ Er verwies auf eine von den Innenministern des Bundes und der Länder eingerichtete Arbeitsgruppe zu AfD-Mitgliedern im Staatsdienst. „Die Arbeitsgruppe muss jetzt zügig arbeiten, weil wir jede Woche mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln rechnen“, sagte Maier dem „Handelsblatt“. Es sei also Eile geboten. „Ich erhoffe mir, dass wir zur nächsten Innenministerkonferenz Anfang Dezember erste Ergebnisse vorlegen können“, sagte Maier dem „Handelsblatt“.

Im Fall einer gerichtlichen Bestätigung der AfD-Hochstufung will Woidke prüfen, „ob Menschen, die etwa als Wortführer dieser Partei auftreten, in bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes tragbar sind, etwa als Beamte mit besonderer Treuepflicht gegenüber dem Staat“, sagte Woidke dem „Handelsblatt“ (Montagausgabe). Maier ergänzte dem „Handelsblatt“: „Das können Maßnahmen disziplinarrechtlicher Natur sein, zunächst etwa eine Ermahnung.“ Im Ernstfall könne sich das auch „bis hin zu einer Entlassung steigern“, sagte Maier dem „Handelsblatt“.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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