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Acht Länder bringen Widerspruchslösung zur Organspende in den Bundesrat

Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit sieben weiteren Bundesländern einen neuen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden eingebracht. Der Entwurf sieht vor, dass künftig alle volljährigen Menschen automatisch als Organspender gelten, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen. Die Initiative wird am Freitag im Bundesrat beraten.

Gesetzentwurf und Bundesratsberatung

Nordrhein-Westfalen stellt den Antrag gemeinsam mit den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Das teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Donnerstag mit.

Regelungen und Umsetzung

Der Gesetzentwurf enthält detaillierte Regelungen zur Dokumentation von Widersprüchen und zur Rolle der Angehörigen. So kann ein Widerspruch im Organspende-Register, im Ausweis oder mündlich gegenüber Familienmitgliedern erklärt werden. Die Neuregelung würde zwei Jahre nach Verkündung in Kraft treten, verbunden mit einer umfassenden Aufklärungskampagne.

Zahlen und Einordnung

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte, die Widerspruchslösung könne Leben retten und Wartezeiten verkürzen. Laut Eurotransplant warteten zum 1. Januar 2025 bundesweit fast 8.300 Patienten auf ein Spenderorgan, davon über 1.700 in NRW. Im Jahr 2024 wurden jedoch nur rund 2.850 Organe in Deutschland gespendet, wovon knapp 500 aus Nordrhein-Westfalen stammten.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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