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Bundestag beschließt Bundeshaushalt 2025 mit Rekordinvestitionen

Der Bundestag hat den Haushalt für das laufende Jahr auf den Weg gebracht. 324 Abgeordnete stimmten am Donnerstagnachmittag namentlich für den Etatentwurf der Bundesregierung, 269 Parlamentarier votierten dagegen, Enthaltungen gab es keine. Im Etat 2025 sind Ausgaben von rund 502,55 Milliarden Euro geplant; dazu wurde ein Haushaltsbegleitgesetz beschlossen.

Abstimmung und Verfahren

Die namentliche Abstimmung fand am Donnerstagnachmittag statt. Der Haushaltsbeschluss für 2025 hatte sich durch das Ampel-Aus massiv verzögert. Deshalb läuft seit Jahresbeginn die sogenannte vorläufige Haushaltsführung.

Aussagen des Finanzministers

Vor der Abstimmung verteidigte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) in der Schlussrunde zum Haushalt unter anderem das neue Sondervermögen. Es handele sich um einen „riesigen Paradigmenwechsel in der deutschen Finanzpolitik“, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte: „Wir planen mit Rekordinvestitionen in Höhe von 115 Milliarden im Jahr 2025.“ Und dieses Geld könne nach dem Beschluss im Parlament endlich fließen, so Klingbeil.

Eckdaten des Etats 2025 und Begleitgesetz

Insgesamt sind im Etat 2025 Ausgaben von rund 502,55 Milliarden Euro geplant. Das sind 460 Millionen Euro weniger als im Haushaltsentwurf der Bundesregierung standen – der Haushaltsausschuss hatte den Etat im Rahmen der sogenannten Bereinigungssitzung am 4. September leicht gekürzt. Im Vergleich zum Soll-Ansatz 2024 ist es aber immer noch ein Plus von 5,4 Prozent.

Keine Veränderungen gibt es bei den Steuereinnahmen. Diese sind weiterhin mit 386,84 Milliarden Euro angesetzt. Bei den sonstigen Einnahmen findet sich ein Minus von 460 Millionen Euro auf 33,92 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme im Kernhaushalt beträgt unverändert im Vergleich zum Entwurf 81,87 Milliarden Euro – hinzu kommen milliardenschwere Kredite aus Sondertöpfen wie dem Infrastruktur-Sondervermögen.

Dazu wurde am Donnerstag auch ein Haushaltsbegleitgesetz beschlossen. Zentraler Bestandteil ist dabei die Umsetzung der neuen haushaltsrechtlichen Regelung, mit der sicherheitsrelevante Ausgaben von der Schuldenregel des Grundgesetzes teilweise ausgenommen werden sollen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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