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BGH bestätigt Geldstrafen gegen Björn Höcke wegen SA-Parole

Die im Mai und Juli letzten Jahres gegen Thüringens AfD-Landeschef ergangenen Urteile wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen verworfen, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. Das Landgericht Halle (Saale) hatte in zwei Verfahren Geldstrafen von 100 und 130 Tagessätzen – insgesamt knapp 30.000 Euro – verhängt.

BGH verwirft Revisionen

Björn Höcke war in zwei Verfahren verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hat seine Revisionen verworfen und die Urteile damit bestätigt.

Hintergrund zu den Verfahren

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte Höcke 2021 als Redner auf einer öffentlichen Wahlveranstaltung für die Bundestagswahl in Merseburg die Parole „Alles für Deutschland“ benutzt, obwohl er gewusst haben soll, dass es sich dabei um eine solche der Sturmabteilung (SA) der NSDAP handelte und deren öffentliche Verwendung verboten ist. Höcke hatte dieses Wissen vor Gericht bestritten.

Im zweiten Verfahren war Höcke angeklagt, weil er 2023 als Redner an einer öffentlichen Veranstaltung der AfD in einer Gaststätte in Gera die Parole erneut angedeutet und vom Publikum vollenden lassen hatte.

Beschlüsse bereits am 20. August

Wie jetzt bekannt wurde, fielen die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs bereits am 20. August (Az.: 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24). Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs seien keine Rechtsfehler zu erkennen.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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