JU-Vorsitzender Johannes Winkel drängt Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Sozialreformen notfalls per Richtlinienkompetenz gegen den Willen der SPD und Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) durchzusetzen. Winkel wirft Bas Blockaden vor und fordert Kürzungen am „aufgeblähten“ Sozialstaat, während er zugleich auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verweist.
Winkels Forderung an den Kanzler
CDU-Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender der Jungen Union (JU) Johannes Winkel fordert Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf, Sozialreformen auch gegen den Willen der SPD und Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) per Richtlinienkompetenz durchzusetzen. „Wenn Bas partout nicht arbeiten will, muss der Kanzler per Richtlinienkompetenz entscheiden“, sagte Winkel der „Bild“ (Samstagausgabe). „Der Kanzler hat außenpolitisch gezeigt, dass er führen kann. Führung brauchen wir jetzt auch in Deutschland“, sagte Winkel der „Bild“ (Samstagausgabe).
Kritik an Bas und Kürzungsforderungen
Wenn Bas „alles blockiert, was Richtung Realität tendiert, sogar noch ausfällig wird, erwarte ich vom Kanzler keinen Kuschelkurs, sondern Führung“, sagte Winkel der „Bild“ (Samstagausgabe). Der CDU-Sozialpolitiker forderte, die Koalition müsse den „aufgeblähten“ Sozialstaat kürzen. „Ob wir es nun wollen oder nicht.“, sagte Winkel der „Bild“ (Samstagausgabe).
Es gehe seiner Ansicht nach nicht um weniger, sondern um mehr soziale Gerechtigkeit. „Es kann nicht sein, dass eine Familie im Bürgergeld nur geringfügig weniger Geld zur Verfügung hat als eine Familie in Arbeit. Aus genau diesem Grund wählen die Arbeiter in Deutschland nicht mehr sozialdemokratisch“, sagte Winkel der „Bild“ (Samstagausgabe).
Vorgaben aus Karlsruhe
Die Bundesregierung muss sich bei der Reform an die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten. Es hatte 2019 geurteilt, dass die den Grundsicherungsanspruch fundierende Menschenwürde allen zustehe und selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren gehe. Sanktionen seien zwar grundsätzlich möglich, aber Leistungskürzungen von mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs verfassungswidrig.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
