Verbraucherschützer haben die von der Bundesregierung am Mittwoch beschlossene Reform des Lieferkettengesetzes kritisiert. Demnach müssen Unternehmen bis 2027 nicht mehr nachweisen, ob sie in ihren Lieferketten Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten. Zugleich plant das Kabinett, die Berichtspflichten abzuschaffen und am 3. September den Entwurf für das Umsetzungsgesetz zur EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu beschließen.
Kritik des VZBV
„Die Bundesregierung geht den zweiten Schritt vor dem ersten“, sagte Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) Ramona Pop am Mittwoch.
„Aktuell wird die EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie überarbeitet. Das Ergebnis ist – wie in einem demokratischen Entscheidungsprozess üblich – noch offen. Dennoch höhlt die Bundesregierung das nationale Lieferkettengesetz bereits aus“, erklärte Pop. „So entsteht eine Lücke, in der gar keine Berichtspflichten für die Unternehmen gelten. Ohne Berichtspflichten lässt sich aber nicht nachvollziehen, ob Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten bei Umweltschutz und Menschenrechten auch wirklich einhalten“, so Pop.
Verbraucher signalisierten seit Jahren ihre Unterstützung für ein Lieferkettengesetz, so die VZBV-Vorständin. „Denn nur ein solches Gesetz stellt sicher, dass nachhaltiger Konsum möglich ist“, erklärte sie. „Es ist nicht nachvollziehbar, wieso die Bundesregierung den zentralen Baustein des Lieferkettengesetzes ersatzlos streicht.“
Verfahren unter Zeitdruck
Zudem kritisierten die Verbraucherzentralen den Umgang der Bundesregierung mit Verbänden. „Dass die Verbände zwölf Stunden Zeit hatten, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu kommentieren, ist ein einmaliger Vorgang und inakzeptabel. Es gehört zu den guten Spielregeln der Demokratie, Gesetzentwürfe in Anhörungen zu reflektieren“, so Pop. „Dass dieses Vorgehen beim Lieferkettengesetz nicht gelten soll, lässt den Zweifel zu, hier soll aufs Tempo gedrückt werden, um Tatsachen zu schaffen“, so Pop.
Reformpläne und EU-Kontext
Das deutsche Lieferkettengesetz ist seit dem Jahr 2023 in Kraft. Seit dem Jahr 2024 müssen Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden den Sorgfaltspflichten im Lieferkettengesetz nachkommen. Das Kabinett möchte die Berichtspflichten über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nun abschaffen. Zeitgleich soll am 3. September der Gesetzesentwurf für das Umsetzungsgesetz zur „EU Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) im Kabinett beschlossen werden, die die Berichtspflichten für die EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) festlegt. Dabei ist der Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene noch nicht abgeschlossen.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .