Das Bundesinnenministerium unterstützt den Vorstoß in NRW, Mehrfach-Staatsangehörigkeiten in der Polizeilichen Kriminalstatistik zu erfassen. Zugleich wird betont, dass für eine bundesweite Umsetzung Abstimmungen mit allen Ländern erforderlich sind.
Bundesinnenministerium unterstützt NRW-Vorstoß
In der Diskussion um die Angabe von Mehrfach-Staatsangehörigkeiten bei Straftaten spricht sich das Bundesinnenministerium für einen entsprechenden Vorstoß in NRW aus. Eine Sprecherin erklärte gegenüber dem „Tagesspiegel“: „Wir halten das Vorgehen Nordrhein-Westfalens, nunmehr in der Polizeilichen Kriminalstatistik Mehrfach-Staatsangehörigkeiten bei Tätern und Opfern auszuweisen, für nachvollziehbar und sinnvoll. Die Erfassung sämtlicher Staatsangehörigkeiten führt zu mehr Transparenz.“
Abstimmung für Bundes-PKS notwendig
Einschränkend heißt es: „Um entsprechende Daten in der Bundes-PKS erfassen zu können, ist die Abstimmung mit allen Ländern notwendig.“ „Hierfür bedürfe es einer konsensualen Entscheidung im Kreis aller Länder und des Bundes, was in der Vergangenheit bei anderen Kriterien teilweise erhebliche Zeit in Anspruch genommen habe.“
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
