Eine Aufnahmezusage im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan führt nicht automatisch zur Erteilung eines Visums. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor. Demnach müssen zusätzlich die für die Visumerteilung erforderlichen weiteren Voraussetzungen vorliegen; auch eine Sicherheitsprüfung muss durchgeführt worden sein.
OVG: Aufnahmezusage ersetzt kein Visum
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellte klar, dass eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Auslandsvertretung notwendig ist, um die Identität der Antragsteller zu prüfen und mögliche Sicherheitsbedenken auszuräumen. Der automatisierte Datenabgleich der Sicherheitsbehörden könne diese persönliche Vorsprache nicht ersetzen. Der Beschluss ist unanfechtbar (Beschluss vom 26. August 2025 – OVG 6 S 51/25).
Fall einer afghanischen Familie
Konkret ging es in dem Verfahren um den Fall einer afghanischen Familie, die sich derzeit in Pakistan aufhält und eine Aufnahmezusage vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten hatte. Das Auswärtige Amt verweigerte jedoch die Visumerteilung mit Verweis auf noch nicht abgeschlossene Sicherheitsüberprüfungen. Ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichts, das die Erteilung der Visa anordnete, wurde vom Oberverwaltungsgericht aufgehoben.
✨ durch KI bearbeitet, .
