Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Klage einer Wirecard-Aktionärin gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgewiesen. Der 18. Zivilsenat sieht keinen Schadensersatzanspruch wegen angeblicher Amtspflichtverletzungen der Bafin; die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Klägerin kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
OLG Düsseldorf weist Klage gegen Bafin ab
Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klage einer Wirecard-Aktionärin gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgewiesen. Der 18. Zivilsenat sieht keinen Schadensersatzanspruch wegen angeblicher Amtspflichtverletzungen der Bafin.
Argumentation der Klägerin
Die Klägerin hatte 2019 weitere 40 Wirecard-Aktien erworben, nachdem die Aufsichtsbehörde ein Leerverkaufsverbot verhängt und Strafanzeige gegen Financial-Times-Journalisten erstattet hatte. Sie argumentierte, diese Maßnahmen hätten sie in falscher Sicherheit gewogen.
Bestätigung der Vorinstanz und Rechtsmittel
Das Landgericht Krefeld hatte die Klage bereits im Juli 2024 abgewiesen. Das Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung und führte aus, dass weder eine schuldhafte Amtspflichtverletzung vorliege noch ein Kausalzusammenhang zwischen den Bafin-Maßnahmen und dem Schaden der Klägerin bestehe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Klägerin kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
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