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Bundesregierung erhöht ‚Demokratie leben‘ – trotz Sparzwang, Verfassungsbedenken

Die Bundesregierung will den Etat für das Förderprogramm „Demokratie leben“ erhöhen. Trotz allgemeiner Sparbemühungen sollen zehn Millionen Euro zusätzlich fließen; das Bundesfamilienministerium bestätigte dies dem Magazin Cicero, das in seiner September-Ausgabe darüber berichtet. Zugleich werden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen das bislang mit 200 Millionen Euro finanzierte Programm bekannt.

Mehr Mittel und geplante Reformen

Das Magazin Cicero berichtet in seiner September-Ausgabe, die Bundesregierung wolle den Etat für das umstrittene Förderprogramm „Demokratie leben“ aufstocken. Trotz allgemeiner Sparbemühungen sollen zehn Millionen Euro mehr fließen, bestätigte das Bundesfamilienministerium dem Magazin. Mit „Demokratie leben“ unterstützt der Bund Länder, Kommunen und Nichtregierungsorganisationen (NGO). Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU/CSU und SPD noch darauf geeinigt, die „eine unabhängige Überprüfung dieses Programms in Bezug auf Zielerreichung und Wirkung“ zu veranlassen.

Der neue beamtete Staatssekretär Ingo Behnel sagte: Bei dem Bundesprogramm seien „Veränderungen unbedingt notwendig“, in manchen Projekten sehe er zu viel „politische Folklore“, zugleich sei es aber „grundsätzlich unverzichtbar“. Mit den zusätzlichen rund zehn Millionen Euro, die ab 2026 zur Verfügung stehen werden, wolle das Ministerium die Digitalisierung vorantreiben und die Projekte effizienter machen und auf Wirksamkeit überprüfen, so Behnel.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Unterdessen werden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen das von der Bundesregierung bislang mit 200 Millionen Euro finanzierte Förderprogramm „Demokratie leben“ bekannt. Bereits 2022 hat der Bundesrechnungshof, einem internen Prüfungsbericht zufolge, eine mögliche „fehlende Förderkompetenz“ des Bundes beklagt. Der Bonner Staatsrechtler Christian Hillgruber hält die Konstruktion, mit der die Bundesregierung das Programm rechtfertigt, für fragwürdig: „Allein aus dem `überregionalen` oder gesamtstaatlichen Charakter einer Aufgabe kann noch nicht zwingend auf eine Bundeskompetenz geschlossen werden“.

Der Oldenburger Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler wird noch deutlicher. Er beschreibt die Zahlungen vom Bund an die Kommunen als „goldenen Zügel“. Es würden „Abhängigkeiten aufgebaut, die das Grundgesetz nicht will“. Aus Boehme-Neßlers Sicht ist die mit „Demokratie leben“ verbundene Praxis damit verfassungswidrig.

durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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