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Bundesregierung beendet Einreisestopp für Afghanen mit Aufnahmezusage

Die Bundesregierung gibt ihre seit Ende April andauernde Blockade von Einreisen afghanischer Staatsbürger mit einer Aufnahmezusage für die Bundesrepublik offenbar auf. Wie die „Welt“ unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, sollen bereits in den kommenden Tagen afghanische Familien nach Deutschland reisen dürfen. Der Grund für das Einlenken Berlins sind jüngste Gerichtsentscheidungen.

Einreisen sollen wieder möglich werden

Nach Informationen der „Welt“ sollen die Betroffenen bereits über das Ende eines in einigen Fällen knapp zwei Jahre andauernden Behördenwirrwarrs informiert worden sein. Demnach ist geplant, dass sie – wenig aufsehenerregend und wie Dutzende Male seit der Machtübernahme der Taliban im Sommer 2021 – per Linienflug und mit Zwischenstopp in Dubai oder Istanbul in die Bundesrepublik einreisen.

Wie viele Personen insgesamt unmittelbar vor der Ausreise nach Deutschland stehen, blieb zunächst unklar.

Auf Anfrage der Zeitung teilte das Auswärtige Amt mit, dass „die verschiedenen Prüfverfahren“ derzeit „wieder anlaufen“ würden: „Personal der zuständigen Behörden ist vor Ort in Pakistan, um die Aufnahmeverfahren fortzuführen.“

Gerichte setzen das Auswärtige Amt unter Druck

Wie die „Welt“ vergangene Woche berichtet hatte, droht dem Auswärtigen ein Zwangsgeld für den Fall, dass es Afghanen mit einer Aufnahmezusage für Deutschland keine Visa erteilt. Die Richter hatten in den vergangenen Wochen knapp zwei Dutzend ähnlich gelagerte Eilbeschlüsse erlassen. Die Bundesrepublik sei „durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmezusagen rechtlich gebunden“, hieß es zur Begründung.

Geklagt hatte unter anderem eine Juradozentin, die mit 13 Familienangehörigen in Pakistan auf ein Visum wartet. Ob sie zu den nun Einreisenden gehört, ist unklar.

In einigen Fällen hatte das AA zunächst beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt, diese dann aber teilweise zurückgezogen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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