Kanzleramtsminister will das Selbstbestimmungsgesetz besser vor Missbrauch schützen. Hintergrund ist der Fall der Geschlechtsumwandlung eines Rechtsextremisten in Sachsen-Anhalt, in dem der Verdacht im Raum steht, dass der Geschlechtseintrag nur geändert wurde, um das Selbstbestimmungsgesetz vorzuführen und die Haftbedingungen zu beeinflussen.
Debatte um Missbrauchsschutz
Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) sagte am Montag den Fernsehsendern RTL und ntv, der Fall mache offensichtlich, „dass gut gemeint häufig das Gegenteil von gut ist“.
„Während man möglichst gute Rahmenbedingungen für die Betroffenen schaffen wollte, hat man durch diese extrem niedrigschwellige Lösung natürlich auch massive Missbrauchsmöglichkeiten eröffnet“, so Frei den Fernsehsendern RTL und ntv. „Das sehen wir jetzt hier tatsächlich und ich bin davon überzeugt, dass man da nachsteuern muss.“, sagte Frei den Fernsehsendern RTL und ntv.
Verdacht der Instrumentalisierung
In dem Fall steht der Verdacht im Raum, dass der Geschlechtseintrag nur geändert wurde, um das Selbstbestimmungsgesetz vorzuführen und die Haftbedingungen zu beeinflussen, indem eine Unterbringung in einem Frauengefängnis veranlasst wird.
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