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Verfassungsgericht bestätigt RBB-Staatsvertrag: Rundfunkfreiheit nicht verletzt

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) gegen Regelungen des 2023 beschlossenen Staatsvertrags der Länder Brandenburg und Berlin zurückgewiesen. Die Karlsruher Richter teilten am Donnerstag mit, die überwiegend zulässig angegriffenen Regelungen verletzten die Rundfunkfreiheit des RBB nicht und verfehlten nicht die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Karlsruher Entscheidung

Die überwiegend zulässig angegriffenen Regelungen verletzten die Rundfunkfreiheit des RBB nicht, teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit. Mit ihnen verfehlen die Landesgesetzgeber demnach nicht die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Gegenstand der Beschwerde

Die Beschwerde hatte sich gegen die Zustimmungsgesetze zum Staatsvertrag gerichtet, der einen neuen Rechtsrahmen für den RBB bildet. Die Rundfunkanstalt sah ihre Rundfunkfreiheit durch verschiedene staatsvertragliche Regelungen verletzt, darunter die Einführung eines Direktoriums neben der Intendanz und die Festlegung von Mindestzahlen an Regionalbüros und -studios. Dem folgte das Verfassungsgericht allerdings nicht (Beschluss vom 23. Juli 2025 – 1 BvR 2578/24).

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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