Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Beschluss des Bundeskartellamts gegen die Lufthansa aufgehoben. Der Erste Kartellsenat entschied damit zugunsten des Luftfahrtkonzerns, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Beschluss des Bundeskartellamts aufgehoben
Der Erste Kartellsenat unter Leitung von Richterin Alexandra Poling-Fleuß entschied zugunsten des Luftfahrtkonzerns, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Hintergrund des Verfahrens
Gegenstand des Verfahrens war die Kündigung einer Sondervereinbarung zwischen Lufthansa und Condor aus dem Jahr 2020. Condor nutzt Kurzstreckenflüge der Lufthansa, um sie mit eigenen Langstreckenflügen zu kombinieren. Das Bundeskartellamt hatte die Kündigung 2022 als kartellrechtswidrig eingestuft und Lufthansa zur Neuverhandlung verpflichtet.
Formelle Rechtswidrigkeit und Befangenheit
Das Oberlandesgericht hob die Entscheidung nun wegen formeller Rechtswidrigkeit auf. Die Mitglieder der Beschlussabteilung des Kartellamts hätten Befangenheit begründet, unter anderem weil bei einer Akteneinsicht eine abweichende Version eines Originalvermerks versendet worden sei. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
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