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Bund und Länder wollen Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz

Die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen im Kampf gegen Folgen der Erderwärmung soll nach Worten von Staatssekretär im Bundesumweltministerium Jochen Flasbarth langfristig durch eine Verfassungsänderung erleichtert werden. Als langfristige Lösung nannte er die Verankerung einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz.

Verfassungsänderung für Klimaanpassung in Aussicht

„Wir erleben seit 2018 häufiger Hitzewellen und Dürren, Starkregen und Hochwasser“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe).

Er sagte der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe): „Kommunen stehen vor der Herausforderung, wirksame Vorsorge vor Klimarisiken treffen zu müssen. Dafür benötigen sie auch die finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern.“

Er fügte der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe) hinzu: „Als langfristige Lösung verfolgt die Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern das Ziel, eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz zu verankern.“

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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