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Urteil zu Stuttgart 21: Keine Folgen für Bund

Das Bundesverkehrsministerium sieht nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zum Bahnprojekt Stuttgart 21 keine Auswirkungen für den Bund. Die finanziellen Beiträge des Bundes seien vertraglich begrenzt, zusätzliche Verpflichtungen entstünden nicht. Die Deutsche Bahn habe laut eigenen Angaben die Entscheidung bereits in ihre Finanzplanung aufgenommen.

Keine Auswirkungen auf den Bund

Das Bundesverkehrsministerium erwartet infolge des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu Stuttgart 21 keine direkten Folgen für den Bund. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte dazu am Mittwoch in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur: „Für den Bund ergeben sich erst mal keine Folgen, weil wir nicht projektbeteiligt sind an Stuttgart 21.“ Nach Angaben des Sprechers sind „auch die finanziellen Beiträge des Bundes vertraglich gedeckelt, auf 497 Millionen Euro aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung und noch mal 169 Millionen aus dem GVFG.“ Er betonte weiter: „Hier besteht eine vertragliche Deckelung. Das heißt, hier entstehen keine weiteren finanziellen Verpflichtungen für den Bund.“

Finanzielle Planung der Bahn

Laut Bahn sei das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs im Rahmen der kaufmännischen Risiken bereits in die mittelfristige Finanzplanung des Unternehmens aufgenommen worden. Der Sprecher des Bundesverkehrsministeriums erläuterte dazu: „Sodass sich auch hier keine Verzögerungen für den Projektablauf an sich, als auch für andere Großprojekte ergeben sollten“, wie die dts Nachrichtenagentur berichtet.

Gerichtsurteil zu Mehrkosten

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte am Vortag entschieden, dass die Deutsche Bahn die milliardenschweren Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 alleine tragen muss.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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