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NRW schiebt 2.494 Menschen im Halbjahr 2025 ab

Im ersten Halbjahr 2025 wurden in Nordrhein-Westfalen laut NRW-Flüchtlingsministerium 2.494 Menschen abgeschoben. Das teilte das Ministerium als Antwort auf eine Anfrage der Neuen Ruhr/Neuen Rhein Zeitung (NRZ) mit.

Abschiebezahlen und Zielstaaten

Nach Informationen des NRW-Flüchtlingsministeriums wurden im ersten Halbjahr 2025 insgesamt 2.494 Menschen abgeschoben. Das Ministerium äußerte sich hierzu in einer Antwort auf eine Anfrage der Neuen Ruhr/Neuen Rhein Zeitung (NRZ).

Zu den fünf häufigsten Zielstaaten zählten laut der Statistik der Bundespolizei in diesem Jahr die Türkei mit 190 Personen, Serbien mit 184 Personen, Albanien mit 182 Personen, Georgien mit 134 Personen und Nordmazedonien mit 121 Personen.

Ausreisepflichtige Personen in NRW

Zum Stichtag 30. Juni 2025 waren in Nordrhein-Westfalen nach Angaben des Ausländerzentralregisters insgesamt 53.646 Personen ausreisepflichtig. Die überwiegende Mehrheit von ihnen, nämlich 44.590 Personen, besitzt jedoch formal eine Duldung.

Prioritäten und Haltung der Landesregierung

NRW-Flüchtlingsministerium erklärte: „Die Aufenthaltsbeendigung und die rechtmäßige sowie konsequente Rückführung von Gefährdern und Straftätern haben für die Landesregierung hohe Priorität. Denn wir müssen konsequent sein, wenn Menschen unsere Demokratie, unsere Art zu leben und unsere offene Gesellschaft angreifen.“ (Quelle: Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung, NRZ)

Das NRW-Flüchtlingsministerium betonte auf Anfrage zudem, dass Nordrhein-Westfalen zu einer humanitären, fairen und chancengerechten Flüchtlingspolitik stehe. Am Ende eines rechtsstaatlichen Asylverfahrens könne auch die Pflicht zur Ausreise bestehen. „Rückführungen und freiwillige Rückkehr sind entsprechend Teil der Migrationspolitik“, heißt es. (Quelle: Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung, NRZ)

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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