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Justizministerin kritisiert Anfeindungen gegen Verfassungsgerichtskandidatin scharf

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat die Angriffe auf die Verfassungsgerichtskandidatin Frauke Brosius-Gersdorf scharf kritisiert. Im Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ sprach sie von „extremen persönlichen Anfeindungen“ und warnte vor den Folgen solcher Kampagnen. Der Streit um Brosius-Gersdorf hatte dazu geführt, dass auch die Wahl weiterer Richterkandidaten im Bundestag verschoben wurde.

Kritik an Umgang mit Brosius-Gersdorf

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat die Angriffe auf die Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, als „unglaublichen Vorgang“ bezeichnet. „Die Art und Weise, wie sie von manchen angegriffen worden ist, war ein unglaublicher Vorgang“, sagte Hubig der „Süddeutschen Zeitung“. Brosius-Gersdorf sei „extremen persönlichen Anfeindungen ausgesetzt“ gewesen. Hubig warnte: „Durch solche Kampagnen vergraulen wir gute Bewerberinnen und Bewerber, das können und dürfen wir uns nicht leisten.“

Verzögerte Entscheidungen im Bundestag

Das Verhalten der Union in diesem Fall bezeichnete Stefanie Hubig als „mehr als ärgerlich“. Sie betonte die Bedeutung rascher Entscheidungen im Sinne aller Betroffenen: „Es ist wichtig, dass wir jetzt zügig Entscheidungen treffen, im Sinne aller Beteiligten.“ Das Amt eines Richters am Bundesverfassungsgericht sei eines der wichtigsten Ämter im Staat. „Mir ist wichtig, dass die Kandidatinnen und Kandidaten – es geht insgesamt ja um drei – keinen weiteren unverschuldeten Schaden nehmen.“ Aufgrund des Streits um Frauke Brosius-Gersdorf war auch die Wahl von Ann-Katrin Kaufhold und Günter Spinner von der Tagesordnung des Bundestags genommen worden.

Appell zu mehr Sorgfalt in der Debatte

Einer der bekanntesten Kritiker von Brosius-Gersdorf war Bamberger Erzbischof Herwig Gössl, der seine Kritik später mit dem Hinweis zurücknahm, „falsch informiert“ gewesen zu sein. Angesprochen auf den Erzbischof erklärte Stefanie Hubig: „Unabhängig von einzelnen Personen: Ohne nähere Sachprüfung mit harter Kritik in die Öffentlichkeit zu gehen, und die Einschätzung erst hinterher zu überprüfen und zu korrigieren – das finde ich unangemessen und schädlich. Wir brauchen mehr Qualität und Sorgfalt in den Debatten. Wir sollten miteinander sprechen und nicht nur übereinander. Und wir müssen anders mit Kandidatinnen und Kandidaten umgehen. Auch, weil wir auf ihre Bereitschaft und ihr Engagement angewiesen sind. Das gilt für Kandidatinnen und Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht genauso wie für die vielen ehrenamtlichen Bewerberinnen und Bewerber für kommunale Ämter.“ (Quelle: Süddeutsche Zeitung)

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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