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EuGH verschärft Regeln für sichere Herkunftsländer-Einstufung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Freitag klargestellt, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Einstufung sicherer Herkunftsländer in Asylverfahren strengere Kriterien erfüllen müssen. Die Richter fordern Offenlegung der Bewertungsquellen sowie umfassenden Schutz der Bevölkerung in den betroffenen Herkunftsländern.

EuGH verschärft Vorgaben für sichere Herkunftsländer

Der Gerichtshof in Luxemburg entschied, dass EU-Staaten Listen mit sogenannten sicheren Herkunftsländern nur dann erstellen dürfen, wenn sie die Quellen für ihre Einschätzungen offenlegen und sicherstellen, dass „die Sicherheit der gesamten Bevölkerung in diesen Ländern gewährleistet ist“. Dies teilte das Gericht am Freitag mit.

Italienische Abschiebezentren in Albanien im Fokus

Erstmals befasste sich der EuGH in dem Verfahren mit den italienischen Aufnahme- und Abschiebezentren für Migranten in Nordalbanien. Im Zentrum des Rechtsstreits standen die Bedingungen, unter denen EU-Mitgliedstaaten Herkunftsländer von Migranten als sicher einstufen dürfen, sowie die Praxis, Asylanträge von Migranten aus diesen Ländern nach einem beschleunigten Verfahren direkt aus Drittstaaten – in diesem Fall Albanien – in ihre Heimatländer zurückzuführen.

Seit März nutzt Italien die Zentren in Nordalbanien als Abschiebezentren für abgelehnte Asylbewerber, die zuvor in Italien untergebracht waren. Laut Medienberichten führte Italien am 9. Mai erstmals fünf Männer aus Ägypten mit einem Charterflug von Tirana nach Kairo zurück. Aktuell befinden sich rund zwei Dutzend abgelehnte Asylbewerber aus als sicher eingestuften Herkunftsländern in den albanischen Zentren und warten dort auf ihre Rückführung.

Gericht betont Transparenz und umfassende Sicherheit

Der EuGH betonte in seinem Urteil, dass für die Einschätzung der Sicherheit eines Herkunftslandes Transparenz und der Schutz der gesamten Bevölkerung unabdingbare Voraussetzungen seien. Nur wenn die Mitgliedstaaten ihre Bewertungsquellen offenlegen und die Sicherheit umfassend belegen, können Herkunftsstaaten als „sicher“ im Sinne des beschleunigten Asylverfahrens eingestuft werden.

Quellen: Europäischer Gerichtshof, Medienberichte

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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