Die von der Bundesregierung geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants wird laut Branchenverband nicht pauschal zu Preissenkungen für die Gäste führen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) verweist auf die angespannte Kostenlage in der Gastronomie und betont, dass jeder Betrieb individuell über Preisgestaltungen entscheidet.
Preissenkungen abhängig von Kostenentwicklung
Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), erklärte gegenüber der „Welt“ und dem „Business Insider“: „Ob und in welchem Umfang Preissenkungen möglich sind, hängt maßgeblich von der Kostenentwicklung ab, insbesondere für Wareneinsatz und Personal.“ Über die Weitergabe der Steuervorteile entscheide somit jeder Gastronom selbst. Hartges wies zudem darauf hin, dass bereits die Steuererhöhung zum 1. Januar 2024 nicht von allen Betrieben vollständig an die Kunden weitergegeben worden sei.
Widerspruch zu Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD)
Mit ihrer Einschätzung widersprach Ingrid Hartges der Erwartung von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). Klingbeil hatte bei der Vorstellung des Bundeshaushalts für 2026 betont, dass die geplante Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants von 19 auf sieben Prozent „von der Branche weitergegeben werden solle“. Er werde sehr genau darauf achten, „dass die Preissenkungen, die durch die Mehrwertsteuersenkung entstehen, auch wirklich bei den Kunden ankommen und dann die Preise bezahlbarer werden“. Dies sei laut Klingbeil keine Drohung, sondern „eine klare Erwartung, die wir haben“, wie der Minister sagte. Die Aussagen wurden von der „Welt“ und dem „Business Insider“ dokumentiert.
Branche sieht Investitionsbedarf und steigende Belastungen
Hartges dämpfte die Erwartungen des Finanzministers. „Bundesminister Lars Klingbeil kann davon ausgehen, dass zum Jahreswechsel vorhandene Spielräume genutzt werden, um zu investieren und attraktive Angebote für die Gäste zu gestalten“, sagte sie der „Welt“ und dem „Business Insider“. Die Hauptgeschäftsführerin verwies zudem auf die kommende Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2026, die einen Anstieg von gut acht Prozent bedeute. „Es geht um die Existenzsicherung und Stärkung der gastronomischen Vielfalt“, betonte Hartges. Restaurants und Wirtshäuser stünden zudem im harten Wettbewerb zu anderen Essensangeboten, für die seit jeher sieben Prozent Mehrwertsteuer gelten würden, beispielsweise für Essen zur Mitnahme oder Lieferung.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
