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Deutsche Unternehmen setzen verstärkt auf Antidiskriminierungsmaßnahmen

In Deutschland wächst das Interesse von Unternehmen an Maßnahmen gegen Diskriminierung, wie Bundesbeauftragte Ferda Ataman berichtet. Vor allem die Einrichtung betrieblicher Beschwerdestellen steht zunehmend im Fokus, trotz Gegenwindes aus den USA. Ataman betont, dass ein offener Umgang mit Diskriminierung das Vertrauen stärkt und Unternehmen für Arbeitnehmer attraktiv macht.

Beschwerdestellen stoßen auf wachsendes Interesse

Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman beobachtet eine positive Entwicklung in deutschen Unternehmen hinsichtlich des Umgangs mit Diskriminierung. Im Gespräch mit der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe) erklärte sie: „Ich freue mich, dass zunehmend viele Unternehmen die Beschwerdestelle als gute Möglichkeit sehen, mehr über die Probleme ihrer Mitarbeitenden zu erfahren.“ Sie hob hervor, wie wichtig es sei, unbefangen mit Diskriminierungen umzugehen: „Wer mit Diskriminierungen unbefangen umgehe, schaffe Vertrauen und bleibe für Arbeitnehmer attraktiv. Denn wo Menschen sich respektiert und ernst genommen fühlen, bleiben sie auch gerne.“

Rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzung

Unternehmen in Deutschland sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet, vorbeugende Maßnahmen gegen Diskriminierung zu ergreifen. Auch wenn Arbeitgebern keine Sanktionen drohen, wenn sie dies nicht tun, stellt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein wachsendes Interesse an entsprechenden Maßnahmen fest. So nahmen nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle mehr als 400 Personen von Arbeitgeberseite teil, als die Stelle erstmals ein Handbuch mit Tipps zum Aufbau betrieblicher Beschwerdestellen intern vorstellte. Ab dieser Woche bildet die von Ataman geleitete Stelle zudem Fachleute weiter, die Unternehmen beim Aufbau solcher Beschwerdestellen unterstützen sollen.

Informationsdefizite und internationale Vergleiche

Ataman machte darauf aufmerksam, dass viele Arbeitgeber in Deutschland entweder nicht wüssten, dass sie eine Beschwerdestelle einrichten müssen, oder nicht wüssten, wie sie dies tun sollen. „Dazu steht bisher auch nichts im AGG“, sagte sie der „Rheinischen Post“. Mit Blick auf internationale Entwicklungen fügte sie hinzu: „Ich bin froh, dass viele deutsche Unternehmen sich nicht auf den US-amerikanischen Anti-Diversity-Kurs einlassen, weil sie kein Interesse an diesem Kulturkampf haben.“

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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