Der Deutsche Richterbund (DRB) hat deutliche Kritik am geplanten Gesetz gegen sogenannte Einschüchterungsklagen geäußert. Nach Ansicht des Verbandes könnte das Gesetz neue Hürden für Betroffene schaffen, die sich gegen persönlichkeitsrechtsverletzende Berichte wehren wollen. Auch der Umfang des Gesetzentwurfs und mögliche Auswirkungen auf die Gerichte werden vom DRB kritisch bewertet.
Kritik am Umfang des Gesetzentwurfs
Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn vom Deutschen Richterbund äußerte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben) die Sorge, dass das Gesetz zu weit gefasst sei. „Wer sich zum Beispiel gerichtlich gegen persönlichkeitsrechtsverletzende Berichte eines Mediums wehren will, für den würde das zu weit gefasste Gesetz ebenfalls neue Hürden errichten, die einen effektiven Rechtsschutz erschweren oder sogar vereiteln können“, sagte Rebehn. Zwar sei es „fatal, wenn kritische Stimmen im öffentlichen demokratischen Diskurs durch missbräuchliche Klagen und juristische Einschüchterungen abgeschreckt würden“, so Rebehn weiter. Das Ziel der Bundesregierung, dem entgegenzuwirken, sei richtig. „Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf schießt aber über das Ziel hinaus“, hob er hervor.
Sven Rebehn forderte, dass die Bundesregierung den Gesetzentwurf „auf die Mindestanforderungen der zugrundliegenden EU-Richtlinie“ zurückführen und „gezielter auf die intendierten Fälle rechtsmissbräuchlicher Klagen zuschneiden“ solle.
Gesetzesinitiative und europäischer Hintergrund
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will mit einem neuen Gesetz sogenannte Einschüchterungsklagen gegen missliebige Beiträge in den Medien und der Öffentlichkeit sanktionieren. „Man dürfe nicht zulassen, dass Stimmen mit missbräuchlichen Klagen unterdrückt werden, nur weil sie einzelnen nicht passen“, hatte die SPD-Politikerin Ende Juni in Berlin erklärt. Hubig will damit eine EU-Regelung, die sogenannte Anti-SLAPP-Richtlinie („Strategic Lawsuits Against Public Participation“), umsetzen.
Anlass der Richtlinie war der Umgang mit der maltesischen Investigativjournalistin Daphne Caruana Galizia, die 2017 ermordet wurde. Zuvor wurde die auf Korruption spezialisierte Journalistin mit Verleumdungsklagen überzogen.
Bedenken hinsichtlich Umsetzung und Folgen
Eine sieben Seiten lange, fachliche Stellungnahme des Richterbundes warnt laut Funke-Mediengruppe vor „verheerenden Auswirkungen für Rechtssuchende, die gerichtlichen Schutz gegen persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen suchen“. Mit der dem Gesetz zugrundeliegenden Definition „wäre beinahe jedes presse- und äußerungsrechtliche Verfahren ein missbräuchliches Gerichtsverfahren“, schreiben die DRB-Fachleute.
Der von der Bundesregierung geplante Gesetzentwurf sieht unter anderem ein Beschleunigungsgebot für mutmaßlich missbräuchliche Klagen vor, um sie frühestmöglich abweisen zu können. Zudem soll die Klägerseite in solchen Fällen für die voraussichtlichen Kosten des Prozesses auch für die Beklagtenseite eine Sicherheit leisten und darüber hinaus auch mit besonderen Gebühren belegt werden können.
In der Stellungnahme warnt der Richterbund vor einer „Überlastung“ der Gerichte, „wenn Rechtspfleger im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens prüfen müssten, ob individuell vereinbarte Rechtsanwaltsgebühren, etwa Stundenhonorare, noch angemessen sind und damit erstattungsfähig wären“. Zudem hebt der Richterbund hervor, dass sogenannte SLAPP-Verfahren vor deutschen Gerichten „bisher so gut wie unbekannt sind“.
✨ durch KI bearbeitet, .
