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Tausende anerkannte Flüchtlinge reisen von Griechenland nach Deutschland

Mehrere tausend bereits in Griechenland anerkannte Flüchtlinge sind in den vergangenen Monaten nach Deutschland weitergereist und haben hier erneut Asyl beantragt. Laut Bundesinnenministerium stellte allein von Januar bis Mai dieses Jahres rund 8.000 Personen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag, obwohl sie bereits in Griechenland Schutz erhalten hatten. Insgesamt waren es im Jahr 2024 mehr als 26.000 Fälle.

Sekundärmigration von Schutzsuchenden

Die sogenannte Sekundärmigration ist nach den Regeln des Schengener Grenzkodex möglich, weil anerkannte Schutzsuchende bis zu 90 Tage innerhalb eines halben Jahres frei in ein anderes EU-Land reisen dürfen. Nach europäischem Recht ist es jedoch nicht gestattet, in einem anderen EU-Staat einen weiteren Asylantrag zu stellen. Das Bundesinnenministerium erklärte gegenüber der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben): „Personen, denen Schutz in Griechenland zuerkannt wurde, müssen den Schutz auch dort in Anspruch nehmen.“ Nach Informationen der Funke-Zeitungen reisen viele der anerkannten Flüchtlinge per Flugzeug aus Griechenland nach Deutschland weiter.

Kritik der Gewerkschaft der Polizei

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) übt deutliche Kritik an den bestehenden Kontrollmöglichkeiten. Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bereichs Bundespolizei, sagte den Funke-Zeitungen: „Die Bundespolizei kontrolliert Flussbrücken, Autobahnen und Landstraßen an den Binnengrenzen zu Polen oder Österreich, wir sind an der Landesgrenze mit massivem Personaleinsatz unterwegs, überprüfen strikt auf mögliche irreguläre Einreisen von Migranten und Schutzsuchenden. Zugleich klafft eine Lücke an den Flughäfen.“ Roßkopf betonte weiter: „Wir kontrollieren die Landgrenzen, und haben gleichzeitig an Flughäfen kaum Handhabe gegen illegale Migration. Das ist absurd.“ Aus seiner Sicht brauche die Bundespolizei „dringend mehr Befugnisse zur Kontrolle und auch zur Zurückweisung der sogenannten Sekundärmigration“. Die Maßnahmen sollten sowohl mit anderen europäischen Staaten als auch mit den Fluggesellschaften abgestimmt werden.

Unterschiedliche Bewertungen der Situation in Griechenland

Im April entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass „alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen international Schutzberechtigten“ bei einer Rückkehr nach Griechenland „keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen“ drohen würden. Diese Entscheidung kann Rückführungen der Behörden von jungen Männern nach Griechenland in Fällen von Sekundärmigration erleichtern.

Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl sieht die Lage anders und spricht weiterhin von einer „inhumane Situation der Geflüchteten“ in Griechenland, die sich „seit Jahren nicht grundlegend verändert“ habe. Meral Zeller, Referentin in der Europaabteilung von Pro Asyl, sagte den Funke-Zeitungen: „Weiterhin gilt die drastische Formel: Kein Bett, kein Brot, keine Seife.“ Nach ihrer Einschätzung landen viele Schutzsuchende nach der Anerkennung zunächst auf der Straße und „provisorisch für ein paar Nächte bei wechselnden Bekannten“ unter. „Die Bedingungen sind prekär und alles andere als sicher“, hob Zeller hervor.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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