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Grüne fordern schnelles AfD-Verbotsverfahren nach Gerichtsurteil

Nach einer erneuten juristischen Niederlage der AfD im Streit um ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall fordern die Grünen schnelle Schritte in Richtung eines möglichen Parteiverbotsverfahrens. Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge betont die Notwendigkeit, alle rechtsstaatlichen Mittel zum Schutz der Demokratie zu nutzen.

Grüne fordern Bund-Länder-Kommission

Nach der Abweisung der AfD-Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig drängt Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, auf entschlossenes Handeln. Gegenüber T-Online erklärte Dröge: „Es ist unsere demokratische Pflicht, alle rechtsstaatlichen Mittel zu nutzen, um eine Partei zu bekämpfen, die die Demokratie abschaffen will.“ Demokraten sollten dabei gemeinsam vorgehen.

Dröge fordert die Einrichtung einer Bund-Länder-Kommission. Aufgabe dieser Kommission solle es sein, bereits bei den Behörden vorliegende Materialien über die Partei systematisch zusammenzutragen und auszuwerten.

Warnung vor langwieriger juristischer Klärung

Mit Blick auf die juristischen Verfahren warnte Katharina Dröge: „Bis die Einstufung als rechtsextremistisch gerichtlich durch alle Instanzen geklärt ist, können noch Jahre vergehen.“ Es sei nicht vertretbar, so lange zu warten. Deshalb müssten Bundesregierung, Landesregierungen und demokratische Fraktionen nun gemeinsam handeln, um ein Verbotsverfahren „unverzüglich auf den Weg“ zu bringen. Auch dieses Zitat gab Dröge gegenüber T-Online ab.

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verdachtsfall-Einstufung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Dienstag eine Beschwerde der AfD gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall abgewiesen. Dieses Verfahren bezog sich nicht auf die jüngste Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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