Die Aufarbeitung des Steuerbetrugsskandals „Cum-Cum“ geht nur langsam voran. Laut einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen, über die das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) berichtet, wurden bislang erst 81 Fälle rechtskräftig abgeschlossen, während noch 253 Verdachtsfälle bearbeitet werden. Der bisher bekannte Schaden beläuft sich auf rund 7,5 Milliarden Euro. Eine genaue Schätzung des Gesamtschadens ist laut Bundesregierung derzeit nicht möglich.
Langsame Aufarbeitung und hohe Schadenssumme
Nach Angaben aus einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen, über die das „Handelsblatt“ berichtet, wurden bisher lediglich 81 Cum-Cum-Fälle rechtskräftig abgeschlossen. In diesen Fällen forderte der Staat Steuern in Höhe von 226,7 Millionen Euro zurück. Bei den noch offenen 253 Verdachtsfällen schätzt das Finanzministerium das mögliche Volumen auf 7,3 Milliarden Euro. Daraus ergibt sich ein bislang bekannter Schaden von etwa 7,5 Milliarden Euro. Die Bundesregierung betont jedoch, dass sich der Gesamtschaden durch Cum-Cum-Geschäfte „nicht seriös abschätzen“ lasse.
Bei Cum-Cum-Aktiengeschäften wurden – stark vereinfacht – Steuern erstattet, obwohl Anleger darauf keinen Anspruch hatten.
Verkürzte Aufbewahrungsfristen im Fokus
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte jüngst angekündigt, die Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen wieder auf zehn Jahre zu verlängern, um die Aufklärung nicht zu erschweren. Zuvor hatte die Ampelkoalition die Frist auf acht Jahre verkürzt. In der Antwort auf die Anfrage der Grünen schreibt das Finanzministerium zu Klingbeils Ankündigung, dass aktuell die „erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung des Steuersubstrats sowie zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung geprüft“ würden. Dies umfasse „insbesondere auch eine mögliche Verlängerung der Aufbewahrungsfristen“.
Kritik von Seiten der Grünen
Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck bezeichnet die bisherigen Aussagen der Bundesregierung als zu vage. „Entgegen der Ankündigung von Finanzminister Klingbeil, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wieder zu verlängern, bleibt die Bundesregierung bezüglich einer gesetzlichen Änderung vage und unkonkret“, sagte Beck laut „Handelsblatt“. Die Grünen kritisieren, dass die Aufklärung nicht energisch genug vorangetrieben werde. Beck forderte: „Angesichts der Schwere der Straftaten und der Höhe des Schadens für unsere Gesellschaft erwarte ich von der Bundesregierung ein entschlossenes Vorgehen zur Sicherung der Belege und aller weiterer notwendiger Maßnahmen zur effektiven Aufklärung.“
Quellen: Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen, „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe)
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
