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Nouripour warnt vor Richterwahl durch den Bundesrat

Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Grüne) hat sich deutlich gegen eine Übertragung der Entscheidung über die Besetzung von Richterposten am Bundesverfassungsgericht an den Bundesrat ausgesprochen. Hintergrund ist die jüngste Debatte um die Wahl neuer Bundesverfassungsrichter und insbesondere um die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf. Nouripour sieht das Parlament weiterhin in der Verantwortung und kritisiert parteipolitisch motivierte Forderungen.

Debatte um Richterwahl im Bundestag

Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Grüne) rät davon ab, die Entscheidung über die Besetzung der Richterposten für das Bundesverfassungsgericht an den Bundesrat zu übertragen. Im Gespräch mit dem „Handelsblatt“ am Freitag sagte Nouripour: „So aufgeladen wie die politische Stimmung derzeit ist, wird es im Bundesrat nicht zwingend besser.“ Er betonte darüber hinaus: „Darüber hinaus wäre dies ein fatales Signal hinsichtlich der Handlungsfähigkeit des Bundestages.“ Damit reagierte Nouripour auf die aktuellen Diskussionen um die Richterwahl in Deutschlands höchstem Gericht.

Kritik an Forderungen nach Rückzug von Brosius-Gersdorf

Nouripour erklärte, die Union habe im Wahlausschuss die Entscheidung mitgetragen, die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf zu wählen. Forderungen nach ihrem Rückzug könne er deswegen nicht nachvollziehen. Nouripour sagte wörtlich dem „Handelsblatt“: „Warum sollte Frau Brosius-Gersdorf die Probleme der Union lösen?“ Darüber hinaus äußerte der Bundestagsvizepräsident im Zusammenhang mit der Debatte Kritik an einer Praxis, die er aus den USA kennt: „Der Bundestagsvize sprach von einer ‚verheerenden Sitte‘, die aus den USA bekannt sei, nämlich ‚dass Richter nicht nach ihrer fachlichen Qualifikation und juristischen Kompetenz ausgewählt werden, sondern nach Gesinnungstest‘.“ Quelle ist dabei das „Handelsblatt“.

Bundestag weiterhin in der Verantwortung

Vergangenen Freitag sollten insgesamt drei neue Richter durch den Bundestag gewählt werden, darunter Frauke Brosius-Gersdorf. Das Gesetz sieht vor, dass der Bundesrat die Wahl übernehmen kann, wenn im Bundestag keine Einigung gelingt. Das Thema bleibt damit weiter auf der Agenda des Parlaments.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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