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Bund plant rechtssichere Modelle für 24-Stunden-Pflege


Die Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), hat die Einführung von Modellversuchen angekündigt, um rechtssichere Lösungen für die sogenannte 24-Stunden-Pflege zu erproben. Dabei geht es vor allem um die Arbeitszeitregelungen für Betreuungskräfte, die sowohl Familien als auch die Beschäftigten vor erhebliche Unsicherheiten stellen.

Modellversuche für mehr Rechtssicherheit in der 24-Stunden-Pflege

Katrin Staffler (CSU), Pflegebeauftragte der Bundesregierung, will mit Modellvorhaben zur sogenannten 24-Stunden-Pflege mehr Klarheit schaffen. Sie wies im Gespräch mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ darauf hin, dass die Einhaltung von Arbeitszeiten „eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die Familien, aber auch für die Betreuungskräfte“ bedeute.

„Das kann schnell zu hohen Nachzahlungen führen. Wir müssen den Familien, die sich für ein solches Modell entscheiden, endlich Rechtssicherheit geben“, sagte Katrin Staffler dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Sie fügte hinzu: „Wir arbeiten bereits an rechtssicheren Lösungen und wollen sie als Modellvorhaben in der Praxis erproben.“ Aktuell liefen dazu Gespräche.

Ziel: Schutz der Betreuungspersonen und Familien

Laut Katrin Staffler müsse das Ziel sein, „dass es weder zu einer Überlastung der Betreuungspersonen noch zu einer finanziellen Überlastung der Familien kommt“, wie sie gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ erklärte.

Die Pflegebeauftragte gab an, Schätzungen zufolge gebe es derzeit etwa 300.000 Haushalte in Deutschland, in denen meist ausländische Betreuungspersonen arbeiteten. „Vermutlich sind es sogar deutlich mehr. Das ist also kein Randproblem“, betonte sie gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Kritik am österreichischen Modell

Das österreichische Modell, bei dem Pflegekräfte als Selbstständige eingestuft werden, um die Problematik der Arbeitszeiten zu umgehen, hält Katrin Staffler für unvereinbar mit dem europäischen Arbeitsrecht. Sie sagte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: „Letztlich besteht ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, weil sich die Betreuungsperson nach den Bedürfnissen der zu Pflegenden richten muss.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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