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Streit um AfD-Mitglieder im Staatsdienst spaltet Innenminister

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Ulrich Mäurer (SPD), hat sich enttäuscht über den Alleingang von Michael Ebling (SPD) in Rheinland-Pfalz gezeigt, der AfD-Mitgliedern den Zugang zum Staatsdienst verwehren will. Mäurer verweist auf eine zuvor erzielte Einigung auf eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Umgang mit AfD-Mitgliedern im Staatsdienst und kritisiert das Vorgehen einzelner Bundesländer. Auch aus Bayern kommt Zurückhaltung gegenüber dem Vorstoß aus Rheinland-Pfalz.

Debatte um AfD-Mitglieder im Staatsdienst

Ulrich Mäurer, Vorsitzender der Innenministerkonferenz, äußerte sich in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Samstagsausgabe) enttäuscht über den Vorstoß von Michael Ebling (SPD) aus Rheinland-Pfalz, Mitgliedern der AfD den Zugang zum Staatsdienst zu verwehren. „Wir haben auf der Innenministerkonferenz in Bremerhaven viele Stunden damit verbracht, eine gemeinsame Linie zwischen allen Ländern und dem Bund zu entwickeln“, sagte Mäurer der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. „Im Ergebnis herrschte große Einigkeit darüber, dass wir noch vor einer Gerichtsentscheidung eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen.“

Diese Arbeitsgruppe solle unter anderem festlegen, wie künftig mit AfD-Mitgliedern im Staatsdienst umgegangen wird, nachdem der Verfassungsschutz die Gesamtpartei als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft hatte.

Kritik an Alleingängen

Mäurer kritisierte, dass die bei der Innenministerkonferenz getroffene Vereinbarung nicht lange Bestand gehabt habe: „Leider hat diese Vereinbarung keine 14 Tage gehalten. Nachdem Bayern bereits vorgeprescht ist, zieht jetzt Rheinland-Pfalz nach. Ich halte das für wenig hilfreich und plädiere weiterhin für ein abgestimmtes gemeinsames Vorgehen“, sagte Mäurer der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Bayerns zurückhaltende Position

Auch in Bayern reagierte man zurückhaltend auf den Vorstoß aus Mainz. Zwar steht die AfD auch dort auf der Liste der extremistischen Organisationen. Ein Sprecher des in Bayern zuständigen CSU-geführten Finanzministeriums betonte jedoch: Eine „bloße Mitgliedschaft“ in einer der im Verzeichnis enthaltenen Organisationen begründe für sich noch „keine Zweifel an der Verfassungstreue“ eines Bewerbers, die zu einer Ablehnung der Einstellung führen würden.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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