Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gehen davon aus, dass jedes Jahr bis zu 400 Milliarden Euro in Deutschland vererbt oder verschenkt werden – deutlich mehr, als statistisch offiziell erfasst wird. Doch mit dem Vermögen kommen nicht selten Unsicherheiten, Pflichten und auch Konflikte. Wer räumt die Wohnung? Wann muss man das Erbe ausschlagen? Und was passiert mit Omas Goldkette, dem Bankschließfach oder offenen Rechnungen, von denen vorher niemand wusste? Ein Nachlass ist selten nur emotional. Er ist juristisch hochsensibel. Dieser Artikel erklärt, was Erben unbedingt wissen sollten – bevor es zu spät ist.
Frist zur Entscheidung: Erbe annehmen oder ausschlagen?
Kaum ein Todesfall kommt mit Handbuch. Angehörige stehen oft unter Schock, während das Gesetz bereits tickt. Denn wer als Erbe infrage kommt, hat ab dem Zeitpunkt der Kenntnis vom Erbfall exakt sechs Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen. Wer diese Frist verpasst, gilt automatisch als Erbe – mitsamt aller Schulden. Die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt und notariell beurkundet oder dort persönlich protokolliert werden. Dabei sind keine Rückzieher erlaubt: Einmal angenommen oder ausgeschlagen, bleibt die Entscheidung bestehen.
Besonders riskant ist das bei verschuldeten Nachlässen. Schulden werden nicht automatisch „vererbt“, aber sie gehen mit dem gesamten Vermögen auf die Erben über. Wer also das Haus übernimmt, übernimmt auch den Dispo und die offenen Rechnungen. Ein Blick in Kontoauszüge, Kreditunterlagen und Mahnbescheide ist unerlässlich, bevor man unterschreibt. Übrigens: Gibt es Hinweise auf größeren Schmuck oder Vermögenswerte, etwa aus Nachlässen in anderen Städten, lohnt sich die Wertermittlung durch seriöse Stellen. Beim Goldankauf München etwa lassen sich Gegenstände prüfen, ohne sie gleich verkaufen zu müssen. Das gibt Orientierung, besonders bei uneindeutigen Werten.
Wohnung auflösen, aber richtig: Wer darf was entscheiden?
Ein Todesfall bringt nicht nur Trauer, sondern auch die Herausforderung, einen kompletten Haushalt aufzulösen. In Mietwohnungen gilt: Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Die Erben treten ein und können innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod kündigen. Dabei gelten die normalen Kündigungsfristen, meist drei Monate. Auch ein schneller Zugriff auf die Wohnung ist nur möglich, wenn man sich als Erbe ausweisen kann – etwa mit einem Erbschein.
Spätestens jetzt beginnt die praktische Umsetzung: Möbel, Kleidung, persönliche Gegenstände und Wertgegenstände müssen gesichtet und sortiert werden. Dabei lauern rechtliche Fallstricke. Was, wenn mehrere Erben bestehen? Ohne eindeutige Testamentsregelung sind alle gemeinsam verantwortlich. Jeder darf Entscheidungen blockieren. Jeder haftet auch anteilig für entstehende Kosten. Eine Teilungsversteigerung ist möglich, aber oft konfliktbeladen.
Bankkonten, Schließfächer, Versicherungen: Zugriff mit Hindernissen
Das Geld ist da, aber keiner kommt ran. So erleben es viele Angehörige, wenn sie versuchen, auf das Konto eines Verstorbenen zuzugreifen. Selbst enge Verwandte brauchen Vollmachten oder einen Erbschein, um über Guthaben zu verfügen. Ohne diese Dokumente bleibt die Bank verpflichtet, das Konto zu sperren. Die Bearbeitung eines Erbscheins dauert im Schnitt vier bis acht Wochen, teils länger – gerade in Großstädten oder bei unklarer Erbfolge.
Versicherungen verhalten sich ähnlich. Lebensversicherungen und private Vorsorgen zahlen nur an im Vertrag benannte Bezugsberechtigte aus. Wenn niemand benannt wurde, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass und wird unter den Erben aufgeteilt. Auch Riester-Verträge, Bausparguthaben und Betriebsrenten brauchen eindeutige Anspruchsregelungen, sonst drohen langwierige Nachweise.
Das Finanzamt vergisst nichts: Erbschaftssteuer und Meldepflichten
Erben bedeutet nicht nur, etwas zu erhalten, sondern auch, etwas abzugeben. In Deutschland gilt die Pflicht zur Anzeige des Erwerbs innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erbfall. Die Meldung erfolgt beim zuständigen Finanzamt am Wohnsitz des Erblassers. Eine Steuererklärung ist nicht immer notwendig – aber in vielen Fällen sinnvoll. Denn das Finanzamt entscheidet auf Basis der Angaben, ob eine Besteuerung erfolgt.
Je nach Verwandtschaftsgrad gelten Freibeträge. Kinder dürfen bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben, Ehepartner sogar bis 500.000 Euro. Geschwister oder Freunde hingegen zahlen bereits ab 20.000 Euro Erbschaftssteuer – mit teils hohen Steuersätzen. Immobilien werden nach Verkehrswert bewertet. Schmuck, Sammlungen oder Wertpapiere müssen einzeln deklariert werden. Auch Schenkungen der letzten zehn Jahre werden berücksichtigt.
