Die AfD hält sich bei der anstehenden Wahl zur Nachbesetzung von Richterstellen am Bundesverfassungsgericht eine Zustimmung offen. Vor der Entscheidung hat die Fraktion alle vorgeschlagenen Kandidaten eingeladen, um sich ein eigenes Bild zu machen. Die endgültige Position der Partei soll nach den Vorstellungen in der Fraktion und im Wahlausschuss festgelegt werden.
AfD prüft Zustimmung zu Verfassungsrichter-Kandidaten
Die AfD lässt ihre Entscheidung zur Abstimmung über die Nachbesetzung von Richterstellen am Bundesverfassungsgericht weiterhin offen. Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Partei und selbst Mitglied im Wahlausschuss, erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“: „In den letzten Tagen haben wir uns aus öffentlichen Quellen über die drei Kandidaten informiert und festgestellt, dass es danach mehr und weniger problematische Vorschläge gibt.“ Für Montagnachmittag habe die AfD „sämtliche Kandidaten zur Vorstellung“ in die Fraktion eingeladen, so Brandner weiter. „Unser Wahlverhalten wird dann am Ende, nach Vorstellungen in Fraktion und Ausschuss und gründlicher Befragung, festgelegt werden.“ Zudem betonte Brandner: „Die AfD-Fraktion sieht der Vorstellung der drei Kandidaten gespannt entgegen.“ (Quelle: „Rheinische Post“)
Vorschläge der Parteien bekannt
Die Kandidaten für die Nachbesetzung der Richterstellen wurden von den verschiedenen Fraktionen benannt. Wie aus Parteikreisen verlautet, will die Unionsfraktion Richter Günter Spinner vom Bundesarbeitsgericht für die Wahl aufstellen. Die SPD schlägt die beiden Professorinnen für Staatsrecht, Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold, vor. Gegen die Personalie Brosius-Gersdorf äußerte Brandner bereits zuvor Kritik. Er sagte: „Die Personalie Brosius-Gersdorf sei ‚mit breiter Mehrheit der Demokraten abzulehnen‘.“ Zu Spinner äußerte er sich nicht (Quelle: „Rheinische Post“).
Abstimmung im Bundestag geplant
Der Wahlausschuss des Bundestags tagt am Montag ab 20 Uhr, um eine Empfehlung zur Nachbesetzung der drei Richterstellen am Bundesverfassungsgericht abzugeben. Sollte der Ausschuss eine Empfehlung aussprechen, wird diese im Anschluss im Plenum des Bundestags zur Abstimmung gestellt. Für eine erfolgreiche Wahl ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Da die schwarz-rote Koalition eine Abhängigkeit von der AfD vermeiden will, ist sie auf die Stimmen von Linken und Grünen angewiesen.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .