Die Bundesregierung hat klargestellt, ab welchem Schwellenwert Unternehmen des produzierenden Gewerbes künftig von der geplanten Stromsteuersenkung profitieren können. Damit sollen nach Regierungsangaben auch kleine und mittlere Betriebe entlastet werden, die einen bestimmten Mindeststromverbrauch überschreiten.
Konkretisierung der Bedingungen für Stromsteuer-Entlastung
Eine Sprecherin des Finanzministeriums teilte am Montag in Berlin mit, dass die Steuerentlastung den gesamten Betriebsverbrauch umfasse, ohne dabei Unternehmensgröße oder Stromintensität zu berücksichtigen. „Die Steuerentlastung umfasst den gesamten Betriebsverbrauch ohne Berücksichtigung der Unternehmensgröße oder der Stromintensität“, sagte Sprecherin des Finanzministeriums auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur.
Als einzige Voraussetzung gilt das Überschreiten eines Stromverbrauchs von 12,5 Megawattstunden oder einer jährlichen Stromsteuer von mindestens 250 Euro. „Diese Schwelle ist wirklich sehr gering, sodass auch sämtliche kleinen und mittleren Unternehmen umfasst werden und begünstigt werden“, erklärte die Sprecherin weiter laut dts Nachrichtenagentur.
Auch kleine Betriebe sollen profitieren
Regierungssprecher Stefan Kornelius ergänzte, dass von der Regelung tatsächlich auch kleine Betriebe aus verschiedenen Branchen profitieren könnten. So nannte Kornelius beispielhaft Unternehmen aus Bereichen wie Bäckereien, Metzgereien, Handwerk, Bau und Wasserwirtschaft. „Potenziell sprechen wir von etwa 600.000 Unternehmen“, so Kornelius laut dts Nachrichtenagentur.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .