Die Bundesregierung erwägt eine Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes, da ein möglicher Verkauf der Betreiberfirma der Gaspipeline Nord Stream 2 bevorstehen könnte. Die Nord Stream 2-AG mit Sitz im schweizerischen Zug unterliegt bislang nicht der deutschen Investitionsprüfung, was die Bundesregierung nun ändern will. Auch ein US-Investor zeigt Interesse an dem Unternehmen, das sich in einem Nachlassverfahren befindet.
Pläne zur Gesetzesverschärfung
Im Zusammenhang mit einem möglichen Verkauf der Betreiberfirma der Gaspipeline Nord Stream 2 prüft die Bundesregierung eine Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes. Ein Strang der Pipeline war im September 2022 gesprengt worden. Die Nord Stream 2-AG hat ihren Sitz im schweizerischen Zug, was nach aktuellem Stand bedeutet, dass der deutsche Staat keine rechtlichen Möglichkeiten hat, einen Verkauf zu verhindern.
Wie das Bundeswirtschaftsministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen mitteilt, „unterfiele ein Erwerb derzeit nicht der Investitionsprüfung nach dem Außenwirtschaftsrecht“. Über diese Antwort berichtet der „Spiegel“.
Interesse aus den USA
Die US-Regierung unter Donald Trump brachte eine Reparatur und einen Betrieb der Pipeline ins Gespräch. Laut vorliegenden Informationen soll es bereits einen US-Investor geben, der Interesse an der Nord Stream 2-AG bekundet hat. Das Unternehmen befindet sich derzeit in einem Nachlassverfahren und könnte verkauft werden. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums will die Bundesregierung jedoch eine Inbetriebnahme der Pipeline verhindern.
Politische Debatte um Vetorecht
In der Bundesregierung wird derzeit abgestimmt, „ob es eine Novellierung der rechtlichen Grundlagen der Investitionsprüfung in dieser Legislaturperiode geben wird“, wie das Ministerium von Katherina Reiche (CDU) schreibt. Michael Kellner, Grünenabgeordneter, sieht Handlungsbedarf, um der Bundesregierung eine Vetomöglichkeit einzuräumen.
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