Die Mindestlohnkommission hat am Freitag in Berlin mitgeteilt, dass der gesetzliche Mindestlohn zum kommenden Jahr auf 13,90 Euro steigen soll. Für das Jahr 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen. Die Entscheidung fiel einstimmig und berücksichtigt laut Kommission die aktuelle wirtschaftliche Lage Deutschlands.
Beschluss der Mindestlohnkommission
Die Vorsitzende der Mindestlohnkommission, Christiane Schönefeld, erklärte, der Beschluss zum neuen Mindestlohn sei einstimmig gefasst worden. Die Kommission betonte, dass die Entscheidung in eine Zeit anhaltender wirtschaftlicher Stagnation falle. „Die deutsche Wirtschaft sehe sich in weiten Teilen mit konjunkturellen und strukturellen Herausforderungen sowie ‚externen Schocks‘ konfrontiert“, so die Kommission.
Entwicklung der Verbraucherpreise und Ausblick
Weiter berichtete die Kommission, dass sich die Entwicklung der Verbraucherpreise nach einem starken Anstieg in den Jahren 2021 bis 2023 normalisiert habe. Für das Jahr 2026 ließen die angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung eine „Aufhellung der wirtschaftlichen Lage erhoffen“, erklärte die Kommission.
Die Erhöhungsschritte für den Mindestlohn seien laut Kommission das Ergebnis einer Gesamtabwägung. Diese solle die Mindestschutzfunktion des gesetzlichen Mindestlohns festigen und gleichzeitig die erwarteten Entwicklungen am Arbeitsmarkt sowie in der Konjunktur berücksichtigen.
Abweichung vom Koalitionsvertrag
Nach Einschätzung der Kommission dürfte der beschlossene Mindestlohn hinter den im Koalitionsvertrag festgehaltenen Versprechungen zurückbleiben. Dort ist festgehalten, dass ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 „erreichbar“ sei. Besonders die SPD hatte diese Zielmarke im Wahlkampf hervorgehoben.
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