Das Bundesinnenministerium (BMI) will nach dem gescheiterten Verbot des Magazins „Compact“ mögliche weitere Verbotsverfahren sorgfältig prüfen. Ein Ministeriumssprecher betonte, dass Vereinsverbote weiterhin als Mittel gegen extremistische Bestrebungen zur Verfügung stünden, auch wenn das Bundesverwaltungsgericht die Verbotsverfügung gegen „Compact“ aufgehoben hat.
Bundesverwaltungsgericht hebt Verbotsverfügung auf
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Dienstag das vom Bundesinnenministerium verhängte Verbot gegen das Magazin „Compact“ aufgehoben. Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem damit, dass das Vereinsgesetz prinzipiell anwendbar sei, da „Compact“ nicht nur ein Medienerzeugnis sei, sondern sich selbst als Teil einer Bewegung verstehe. Allerdings reichten die vom Innenministerium vorgelegten Beispiele laut Gericht nicht aus, um ein Verbot zu rechtfertigen. Manche Äußerungen könnten auch als „überspitzte Kritik“ verstanden werden; polemische Machtkritik sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
In der Urteilsbegründung kritisierte das Gericht die Blattmacher von „Compact“ scharf und stellte fest, dass manche Texte, wie das unkritisch verbreitete „Remigrationskonzept“, gegen die Menschenwürde verstießen. Dennoch betonten die Richter, dass die Meinungsfreiheit auch scharfe Kritik schütze. Die Quelle für diese Angaben ist das Bundesverwaltungsgericht.
Innenministerium prüft Konsequenzen
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte am Mittwoch auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur: „Natürlich schauen wir uns auch für künftige Verbote jetzt genau an, was wir aus diesem Urteil dafür mitnehmen können.“ Ziel sei eine genaue Auswertung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts. Vereinsverbote blieben „ein anwendbares und mögliches Mittel gegen extremistische Bestrebungen“, so der Sprecher weiter. Die Quelle für diese Aussagen ist das Bundesinnenministerium, wiedergegeben durch die dts Nachrichtenagentur.
Reaktionen und mögliche Schadenersatzforderungen
„Compact“-Chef Jürgen Elsässer hatte mehrfach angekündigt, nach Aufhebung des Verbots eine Schadenersatzforderung im sechsstelligen Bereich gegen die Bundesregierung prüfen zu wollen. Das Innenministerium äußerte sich dazu am Mittwoch zurückhaltend: Die Frage nach Schadenersatz sei „eine hypothetische Frage“, sagte der Sprecher auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur.
Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im Juli 2024 den Betrieb der Compact-Magazin GmbH und einer verbundenen Gesellschaft untersagt. Zur Begründung hieß es, das Magazin sei ein „Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“. Ihr Nachfolger Dobrindt führte das Verfahren anschließend nahtlos fort.
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