Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) spricht sich in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ dafür aus, ein Verbot der AfD als mögliche Reaktion auf deren Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ zu prüfen. Sie betont die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung und verweist darauf, dass neben der Bundesregierung auch Bundestag und Bundesrat über ein mögliches Verbotsverfahren beraten sollten.
Prüfung eines AfD-Verbots gefordert
Stefanie Hubig (SPD), Bundesjustizministerin, erklärt gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagsausgabe), die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ müsse Konsequenzen haben. „Man müsse diese als mögliche Gefahr für unsere Demokratie sehr ernst nehmen“, so Hubig in der Zeitung. „Dazu gehört unbedingt, ein Parteiverbot zu prüfen.“ Hubig unterstreicht damit die Notwendigkeit, die rechtlichen Möglichkeiten gegen die AfD zu sondieren.
Das Parteiverbot als Instrument der Demokratie
In ihrem Gespräch mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ erläutert Hubig: „Das Parteiverbot ist das schärfste Schwert, das unsere Demokratie gegen ihre organisierten Feinde hat. Man darf es nicht voreilig ziehen.“ Zugleich macht sie deutlich: „Das heiße umgekehrt: ‚Wenn nach gründlicher Prüfung die Voraussetzungen dafür vorliegen, dann wäre es nur schwer vermittelbar, das Instrument nicht zu nutzen.'“
Beratungen in Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat
Die Bundesjustizministerin kündigt an, dass sich die Bundesregierung zu einem möglichen Verbotsverfahren abstimmen werde: „Die Bundesregierung wird sich beraten und eine gemeinsame Antwort finden“, berichtet die Zeitung. Anders als Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sehe Hubig auch das Parlament in der Verantwortung. „Ich möchte auch betonen: Im Bundestag und im Bundesrat muss die Diskussion ebenfalls stattfinden. Denn der Antrag auf ein Verbotsverfahren kann nicht nur von der Bundesregierung gestellt werden, sondern eben auch von Bundestag oder Bundesrat“, wird Hubig in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zitiert.
Angesichts der Unsicherheiten über Erfolg oder Misserfolg eines potenziellen Verbotsverfahrens erklärt Hubig: „Ob ein Verbotsverfahren Erfolg hätte, kann man im Voraus nie sicher wissen. Aber das gilt auch für andere Verfahren. Bei Strafprozessen steht eine Verurteilung am Anfang auch nicht fest. Trotzdem verzichtet der Rechtsstaat nicht auf Anklagen“, betont sie laut „Frankfurter Allgemeiner Zeitung“.
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