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Drittstaaten-Asylverfahren: Bundesregierung warnt vor hohen Hürden

Das Bundesinnenministerium hat am Sonntag einen Abschlussbericht zu Asylverfahren in Drittstaaten vorgelegt und zeigt sich darin zurückhaltend. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betont, dass Kooperationen mit Drittstaaten zur Begrenzung irregulärer Migration beitragen könnten, warnt jedoch vor den hohen Kosten und möglichen Misserfolgen solcher Modelle. Der Bericht hebt hervor, dass umfangreiche rechtliche Anpassungen und eine enge Abstimmung auf EU-Ebene notwendig wären.

Abschlussbericht zur Drittstaatenregelung veröffentlicht

Das Bundesinnenministerium hat am Sonntag seinen Abschlussbericht über die Möglichkeiten und Herausforderungen von Asylverfahren in Drittstaaten vorgestellt. Darin wird betont, dass die Kooperation mit Drittstaaten ein möglicher Baustein sei, um die Zuwanderung von Menschen ohne gültigen Aufenthaltstitel zu begrenzen.

Nancy Faeser (SPD), Bundesinnenministerin, erklärte laut Mitteilung des Ministeriums: „Kooperationen mit Drittstaaten können ein weiterer Baustein sein, um irreguläre Migration zu begrenzen.“ Sie verwies jedoch zugleich auf die Erfahrungen anderer europäischer Länder: „Die Erfahrungen in Großbritannien haben gezeigt, dass solche Versuche immense Kosten verursachen und scheitern können“, so Faeser laut Bundesinnenministerium.

EU-weite Abstimmung erforderlich

Der Abschlussbericht legt laut Ministerium den Fokus auf die Notwendigkeit einer abgestimmten Herangehensweise auf europäischer Ebene. Demnach betont der Bericht: Ein eng abgestimmtes Vorgehen der Europäischen Union sei für erfolgreiche Kooperationen mit Drittstaaten unerlässlich.

Zudem kommt das Ministerium zu dem Schluss, dass die praktische Umsetzung von Drittstaatenmodellen erhebliche rechtliche Veränderungen erfordern würde. Im Bericht heißt es: Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem sieht zwar ein Konzept sicherer Drittstaaten vor, knüpft dessen Anwendung jedoch an das Vorliegen eines Verbindungselements zwischen Asylantragsteller und dem betreffenden Drittstaat.

Rechtliche Anforderungen und Umsetzbarkeit

Auch bei einer möglichen Streichung dieses Verbindungselements, so der Bericht weiter, bestünden weiterhin hohe rechtliche Anforderungen. Hinzu komme, dass Drittstaaten gefunden werden müssten, die zu einer solchen Zusammenarbeit bereit seien. Dies erscheine nach Einschätzung des Ministeriums derzeit ungewiss.

Mit diesen Hinweisen bleibt das Ministerium angesichts der politischen Debatte um Asylverfahren in Drittstaaten vorsichtig und verweist auf die Komplexität und Unsicherheiten, die mit entsprechenden Modellen verbunden sind. Alle Aussagen stammen aus dem am Sonntag veröffentlichten Abschlussbericht des Bundesinnenministeriums und den darin zitierten Äußerungen von Nancy Faeser (SPD).

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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