Angesichts der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch fordern führende Sicherheitspolitiker schärfere Maßnahmen gegen Parteimitglieder im öffentlichen Dienst. Insbesondere werden Konsequenzen im Bereich des Beamtenrechts und eine deutliche politische Abgrenzung von der AfD verlangt.
Forderungen nach Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst
Roderich Kiesewetter (CDU), Sicherheitspolitiker, plädiert für entschlossenes Handeln gegenüber Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die der AfD angehören. Gegenüber dem „Handelsblatt“ betonte er: „Der Verfassungsschutz sei das Frühwarnsystem für die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO). Deshalb könnte und sollte die Hochstufung der Partei Auswirkungen auf Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben, denn eine Mitgliedschaft in der AfD ist damit nicht vereinbar“, sagte Kiesewetter. Staatsbedienstete hätten die Aufgabe, die FDGO und die Gesellschaft zu schützen, statt, so Kiesewetter weiter, zur Aushöhlung der Demokratie beizutragen. „Im Einzelfall müsste deshalb eine Entlassung aus dem Dienst erfolgen“, erklärte er gegenüber dem „Handelsblatt“.
Vorgriff auf mögliches AfD-Verbotsverfahren und Russland-Vorwurf
Zusätzlich sprach sich Kiesewetter für ein „Überprüfungsverfahren im Vorgriff auf ein mögliches Verbotsverfahren“ aus. Zur Begründung sagte er: „Die AfD halte ich für ein Einfallstor russischer Interessen in Deutschland und in ihren Bestrebungen für anti-demokratisch und damit sehr gefährlich für Deutschland“. Ferner verwies er auf „etliche Anzeichen“, dass die Partei „in Inhalten und Zielen die verfassungsgemäße Ordnung beseitigen will“. Aus Sicht von Kiesewetter ergibt sich daraus eine Verpflichtung: „Damit wäre es die Pflicht jedes gewählten Volksvertreters, unsere Verfassung zu verteidigen.“
SPD und CDU fordern klare Abgrenzung im Parlament
Auch Sebastian Hartmann (SPD), Innenpolitiker, bewertet die Entscheidung des Verfassungsschutzes als bedeutend. Er erklärte gegenüber dem „Handelsblatt“: „Durch die Entscheidung des Verfassungsschutzes sei mit Blick auf ein erfolgreiches Verbotsverfahren ‚eine wesentliche, zentrale Erkenntnis gegeben‘.“ Ergänzend prognostizierte Hartmann: „Weitere, eigene Einschätzungen der Verfassungsorgane werden nun hinzukommen.“
Zugleich warnte Hartmann davor, der AfD auf parlamentarischer Ebene entgegenzukommen. Seine Einschätzung: „Die Radikalisierungskurve der AfD steigt steil nach oben – mit Blick auf Programm, Sprache und auf ranghohe Funktionsträger.“ Die Konsequenz daraus sei klar: „Die Antwort hierauf kann nur eine klare Abgrenzung sein, nicht eine Normalisierung der Partei.“
Auch Kiesewetter sieht die AfD nicht als normale Partei und betonte im „Handelsblatt“: „Sie agiert als verlängerter Arm des Kremls – sie nutzt Russland bei seinem Informationskrieg gegen Deutschland.“ Daraus ergäben sich für ihn Konsequenzen im Umgang der Parteien mit der AfD: „Deshalb darf es keine Zusammenarbeit, keine Wahl von Ausschussvorsitzenden oder in sicherheitsrelevante Gremien geben.“
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