Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft – eine Entscheidung, die Parteichef Tino Chrupalla (AfD) scharf kritisiert. Chrupalla kündigte an, dieser Einstufung auch im Falle eines Wahlerfolgs politisch entgegenzutreten, insbesondere durch eine mögliche Besetzung des Innenministeriums mit einem AfD-Vertreter.
AfD-Chef kritisiert Verfassungsschutz-Entscheidung
Tino Chrupalla (AfD), Co-Vorsitzender der Partei, hat sich nach der Hochstufung der gesamten AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz entschieden gegen diese Bewertung positioniert. „Wir werden es nur politisch klären, indem wir ein Innenministerium besetzen bei der nächsten Wahl“, sagte Chrupalla den Sendern RTL und ntv am Freitag. „Bei einer Landtagswahl wird das passieren. Und dann werden wir auch das Thema Verfassungsschutz angreifen.“
AfD will Einstufung überprüfen lassen
Im Falle einer Regierungsbeteiligung der AfD im Innenministerium kündigte Chrupalla an, der Verfassungsschutz würde stärker überprüft werden. „Ein möglicher AfD-Innenminister würde sich mal genau anschauen, für was der Verfassungsschutz die letzten Jahre zuständig war“, so Chrupalla gegenüber RTL und ntv. „Vor allen Dingen würde er auch endlich uns die Unterlagen ausreichen, warum wir so eingestuft wurden.“
Unterstützung für AfD-Mitglieder im Staatsdienst
AfD-Mitglieder, die derzeit im Staatsdienst beschäftigt sind, sicherte Chrupalla die Unterstützung der Partei zu. Er erklärte: „Deshalb bitte ich da wirklich auch unsere Mitglieder, ruhig zu bleiben“, so Chrupalla wörtlich im Interview mit RTL und ntv. „Wir haben uns immer für diese Mitglieder eingesetzt, vor sie gestellt. Das werden wir auch in Zukunft tun. Wir raten im Übrigen auch weiterhin unseren Mitgliedern und wir haben einen aktuell großen Mitgliederzulauf, dieses auszuhalten“, so Chrupalla.
Begründung des Verfassungsschutzes und rechtlicher Rahmen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte am Freitag bekannt gegeben, die AfD „aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft zu haben. Das Amt teilte dazu mit: Dem gesetzlichen Auftrag folgend habe man das Agieren der Partei in einem Gutachten an den zentralen Grundprinzipien der Verfassung gemessen: der Menschenwürde, dem Demokratieprinzip und dem Rechtsstaatsprinzip. Dabei seien neben der Programmatik und den Verlautbarungen der Bundespartei insbesondere die Äußerungen und sonstigen Verhaltensweisen ihrer Repräsentanten sowie ihre Verbindungen zu rechtsextremistischen Akteuren und Gruppierungen betrachtet worden.
Laut Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ein Verbotsantrag kann nach Bundesgesetz von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .