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EU-Hilfen für Brandenburger Betriebe nach Tierseuche zugesagt

Die EU-Kommission hat finanzielle Unterstützung für Betriebe in Deutschland zugesagt, die von der Maul- und Klauenseuche betroffen waren. Das Bundeslandwirtschaftsministerium gab am Dienstag bekannt, dass insbesondere Milchviehbetriebe aus den Sperr- und Überwachungszonen sowie Mastschweinebetriebe in Brandenburg von den Hilfen profitieren können. Eine genaue Festlegung der Förderhöhe steht noch aus.

EU-Hilfen für betroffene Agrarbetriebe zugesagt

Die EU-Kommission will mit einer sogenannten außerordentlichen Marktstützungsmaßnahme die wirtschaftlichen Auswirkungen der Seuchenbekämpfung abfedern. Unterstützungsberechtigt sind nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums insbesondere Milchviehbetriebe in den betroffenen Zonen und alle Mastschweinebetriebe in Brandenburg. Im nächsten Schritt bereitet die EU-Kommission eine Durchführungsverordnung vor, die die genaue Höhe und den Umfang der Hilfen regeln wird.

Erleichterung bei Landwirten in Brandenburg

Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) begrüßte die Entscheidung der EU-Kommission. Er sagte laut Bundeslandwirtschaftsministerium: „Mit der Zusage der EU-Kommission können die von der Maul- und Klauenseuche betroffenen Betriebe in Brandenburg aufatmen.“ Den Betrieben seien die finanziellen Hilfen sehr wichtig, um weitermachen zu können. Weiter erklärte Özdemir: „Mein Ziel war es immer, dass kein Betrieb wegen der Maul- und Klauenseuche aufgeben muss.“

Seuchenfrei: Deutschland erhält offiziellen Status zurück

Deutschland gilt laut Weltorganisation für Tiergesundheit mittlerweile wieder als vollständig frei von der Maul- und Klauenseuche. Die Landesregierung in Brandenburg schätzt den durch die Seuche entstandenen Schaden auf knapp acht Millionen Euro. Die endgültigen Details zum Hilfspaket werden nach Abschluss der Vorbereitungen durch die EU-Kommission erwartet.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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